Politik

Zügige Einführung der Pflegeausbildung angemahnt

  • Mittwoch, 21. Februar 2018
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Berlin – Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) hat das Bundesge­sundheits- und das Bundesfamilienministerium aufgefordert, zügig die Ausbildungs- und Prüfungsverordung zu veröffentlichen, die die Inhalte der neuen generalistischen Pflegeausbildung enthalten.

„Die Verordnung muss vor der diesjährigen Sommerpause dem Bundesrat vorliegen, damit die Pflegeschulen und Altenhilfeeinrichtungen Planungssicherheit haben“, forderte der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch, heute auf einem parla­mentarischen Frühstück in Berlin. Er wolle sich nicht ausmalen, was geschehe, wenn es zum Beispiel bei den potenziellen Auszubildenden zu Unsicherheiten bezüglich ihrer Ausbildung komme.

Nach langer Diskussion hatten Union und SPD im vergangenen April das Pflege­berufereformgesetz verabschiedet, mit dem eine neue generalistische Pflege­ausbildung die bisher getrennten Ausbildungen zur Alten-, Kranken- und Kinder­krankenpflege ablöst. Künftig absolvieren alle Auszubildenden demnach in den ersten beiden Jahren gemeinsam eine generalistische Ausbildung.

Alten- und Kinderkrankenpfleger können sich danach entscheiden, ob sie zusammen mit den Krankenpflegern die generalistische Ausbildung mit Schwerpunkt auf die Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege beenden oder ob sie sich im dritten Jahr auf die Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege spezialisieren wollen.

Fünf parallele Ausbildungsgänge

Im Gesetz wurden das Gesundheits- und das Familienministerium ermächtigt, die Inhalte der neuen Ausbildung in einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fest- sowie eine Finanzierungsverordnung vorzulegen.

Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssen den Verordnungen noch zu­stimmen, bevor sie in Kraft treten können. Eine noch zu gründende Fachkommission soll im Anschluss einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan vorlegen. Erst danach können die Pflegeschulen ihren konkreten Lehrplan für die neue genera­listische Ausbildung ausarbeiten.

„Wir brauchen mindestens eineinhalb Jahre, um uns als Schulen auf die neue Aus­bildung vorzubereiten“, erklärte der Leiter der Bochumer Augusta Akademie, Uwe Machleit. Da die Lehrinhalte noch nicht vorliegen, „müssen wir über drei Jahre fünf oder sechs parallele Ausbildungsgänge starten“. Dabei müsse der Lehrplan detailliert entwickelt werden, damit es keinen föderalen Wildwuchs gebe.

Auf der Zielgeraden

„Es ist wichtig, dass jetzt der Fahrplan pünktlich eingehalten wird“, betonte die SPD-Pflegeexpertin Bettina Müller. „Wir dürfen keine Zeit verlieren. Ich hoffe, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung den Abgeordneten des Bundestages nach Ostern zugeleitet wird, damit sie bis zum Sommer Zeit haben, darüber zu beraten.“

„Wir befinden uns auf der Zielgeraden“, sagte Matthias von Schwanenflügel aus dem Bundesfamilienministerium. „Das Ziel ist, den Bundesrat vor der Sommerpause zu erreichen. Ich kann aber nicht versprechen, dass das auch klappt.“

fos

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