Zulassungsbeschränkungen für neun weitere Arztgruppen in Berlin
Berlin – Künftig gelten für neun weitere Arztgruppen in Berlin Zulassungsbeschränkungen. Auf einen entsprechenden Beschluss des zuständigen Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Berlin hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) der Hauptstadt hingewiesen.
Die neuen Beschränkungen betreffen Kinder- und Jugendpsychiater, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, Pathologen und Transfusionsmediziner.
Der Landesausschuss setzte damit einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom vergangenen September um. Wirksam werden die Zulassungsbeschränkungen, weil der Landesausschuss für die genannten Arztgruppen einen Versorgungsgrad von jeweils mehr als 110 Prozent festgestellt hatte.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat bereits mitgeteilt, den Beschluss nicht zu beanstanden. „Damit ist der Beschluss des Landesausschusses vom 6. Februar 2013 seit dem 11. Februar 2013 wirksam“, hieß es aus der KV.
Schon im vergangenen Herbst gab es Proteste gegen die Regelung: „Ich befürchte fatale Rückwirkungen für unser Fach“, warnte zum Beispiel der Präsident des Bundesverbands Deutscher Pathologen, Werner Schlake, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
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