Ärzteschaft

Zusatzkosten für störanfällige Kartenterminals werden erstattet

  • Freitag, 29. April 2022
/picture alliance, Jens Büttner
/picture alliance, Jens Büttner

Berlin – Praxen, die stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico / Worldline Healthcare nutzen, erhal­ten finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines zusätzlich benötigten Aufsatzes. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Bundes­schiedsamtes geeinigt.

Der Aufsatz soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu tech­nischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt laut KBV seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.

Der Hersteller Ingenico stellt ab Mai Kartenterminalaufsätze zum Einstecken der Karten bereit, um das Prob­lem zu beheben. Für den Kauf des Aufsatzes erhalten betroffene Praxen nun einen „Kartenterminalzuschlag“ von 35,46 Euro.

Die Pauschale soll die Kosten für den Aufsatz und für den Versand decken. Größere Praxen, die mehrere Karten­terminals dieses Herstellers am Empfang nutzen, erhalten einen entsprechend höheren Zuschuss.

Und zwar gibt es bei vier bis zu sechs Ärzten oder Psychotherapeuten in der Praxis 66,28 Euro, bei mehr als sechs Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten 97,10 Euro.

Anspruch haben alle Praxen, die stationäre E-Health-Kartenterminals von Ingenico am Empfang im Einsatz haben und bis Ende September 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.

hil/sb

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