Vermischtes

Zuzahlung in Apotheke wird günstiger

  • Dienstag, 30. Januar 2024
/picture alliance, photothek, Ute Grabowsky
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Berlin – Ab dem 1. Februar gibt es eine Änderung bei der Zuzahlungspflicht für gesetzlich Krankenversicherte bei Arzneimitteln.

Bislang galt, dass Verbraucher, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht vorrätig war und sie stattdessen mehrere Packungen kauften, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten mussten.

Zur Erinnerung: Bisher sind rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke in der Regel mit mindestens je­weils fünf Euro zuzahlungs­pflichtig. Diese Kosten fallen derzeit je Packung an.

Ab dem 1. Februar soll die Zuzahlung nur noch einmal fällig werden – egal, ob man zum Beispiel 100 Tablet­ten in einer Packung oder zwei 50er-Packungen kauft.

dpa/EB

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