Ausland

Zwangslizenz: Bayer kündigt Klage am obersten indischen Gericht an

  • Dienstag, 5. März 2013

Berlin/Chennai – Rückschlag für den Pharmakonzern Bayer: Der oberste indische Patent­prüfungsausschuss in Chennai (Intellectual Property Appellate Board, IPAB) hat den Widerspruch des Konzerns gegen eine Zwangslizenz für das Krebsmedikament Nexavar abgelehnt. „Die Entscheidung stärkt Zwangslizenzen als wichtiges Instrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit“, begrüßte Oliver Moldenhauer die Entschei­dung, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland.

Die Hilfsorganisation forderte Bayer auf, die Entscheidung zu akzeptieren und nicht anzufechten. „Patente machen lebenswichtige Medikamente für Patienten in armen Ländern oft unbezahlbar, während die Konkurrenz durch Generikahersteller schnell und nachhaltig für deutlich niedrigere Preise sorgt“, so Moldenhauer.

„Wir stimmen den Schlussfolgerungen des IPAB nicht zu und werden weiter versuchen, unser Patent zu schützen“, sagte eine Bayer-Sprecherin gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Sie kündigte an, der Hersteller werde eine Klageschrift beim obersten Gericht in Mumbai einreichen.

Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller Natco im März 2012 eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht Jahre zugesprochen. Damit wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes Medikament erlassen. Der Preis sank dadurch laut Ärzte ohne Grenzen um 97 Prozent. Natco zahlt eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse an Bayer.

„Jetzt kommt es darauf an, dass Indien und andere ärmere Länder das Instrument der Zwangslizenzen stärker einsetzen“, sagte Moldenhauer. Dann könnten indische Gene­rika­hersteller bald auch andere Medikamente, zum Beispiel neuere HIV/Aids-Wirkstoffe, zu einem Bruchteil des Originalpreises produzieren.

hil

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