Politik

Zwei Wirkstoffe können Tabakentwöhnung nachweislich unterstützen

  • Dienstag, 9. Januar 2024
/ViDi Studio, stock.adobe.com
/ViDi Studio, stock.adobe.com

Köln – Schwer abhängige Raucher können von einer Behandlung mit den Wirkstoffen Vareniclin und Nicotin profitieren, wenn sie das Rauchen aufgeben wollen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bei einer Nutzenbewertung.

Entsprechende Nachweise für Bupropion und Cytisin sowie zur Kombination von Wirkstoffen fehlen laut dem Bericht des Institutes.

Die IQWiG-Arbeitsgruppe bewerteten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Nutzen der derzeit vier zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung von schwerer Tabakabhängigkeit im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie – nämlich von Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin, auch in Kombination mit­ein­ander.

Hintergrund ist, dass Raucher mit schwerer Tabakabhängigkeit laut einer neuen gesetzlichen Regelung ein­malig im Rahmen von evidenzbasierten Programmen Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Kosten der ge­setzlichen Krankenversicherung erhalten können.

Belege für einen höheren Nutzen gibt es demnach für die Behandlung mit Nicotin und Vareniclin: Die Studien­teilnehmer, die zusätzlich zu unterstützenden nicht medikamentösen Verfahren einen dieser Wirkstoffe zur Ta­bakentwöhnung einnahmen, erreichten sechs Monate nach der Behandlung deutlich häufiger Rauchfreiheit als diejenigen, die keine zusätzliche medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung erhielten.

Die Nachteile der Wirkstoffe, beispielsweise Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Fatigue, Übelkeit oder Hautreizungen, stellen in der Gesamtabwägung die deutlichen Vorteile der beiden Arzneimittel laut dem IQWiG nicht infrage.

Für Bupropion, Cytisin und entsprechende Wirkstoffkombinationen fehlen laut der IQWiG Arbeitsgruppe Daten. Zum Nutzen dieser Wirkstoffe seien daher keine Aussagen möglich. Das IQWiG kritisiert, dass die Eingrenzung auf „Raucherinnen und Rauchern mit schwerer Tabakabhängigkeit“ zu eng sei.

„Der G-BA als Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wird abschließend darüber beraten und entscheiden, welche Wirkstoffe Raucherinnen und Rauchern mit schwerer Tabakabhängig­keit durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können“, hieß es aus dem Institut. Dafür müsse der G-BA auch Kriterien festlegen, ab wann jemand als schwer tabakabhängig gelten soll.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung