Zwölfjährige im OP: Prozess um Schädel-Eingriff angelaufen

Graz – Wegen der mutmaßlichen Beteiligung eines Kindes an einer Notoperation stehen eine Chirurgin und ein Chirurg in Österreich vor Gericht. Die Verteidiger bestritten die Vorwürfe.
Die Mediziner haben es aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nur zugelassen, dass die damals zwölfjährige Tochter der Chirurgin bei dem Eingriff im Operationssaal dabei gewesen ist. Sie hätten ihr auch erlaubt, selbst ein Loch in den Schädel des Patienten zu bohren, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwältin verwies auf das Strafgesetz, wonach ein medizinischer Eingriff durch ungeschultes Personal als Körperverletzung zu werten sei. Dieses Vergehen kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Die beiden Angeklagten räumten laut ihren Verteidigern ein, dass das Mädchen bei der Operation im Januar 2024 entgegen der Klinikvorschriften anwesend war. Die Zwölfjährige habe gegen Ende des Eingriffs gefragt, ob sie mithelfen dürfe, sagte der Chirurg. Er und die anwesende Mutter des Kindes hätten zugestimmt. Das sei ein „riesiger Fehler“ gewesen, sagte er.
Doch die Verteidiger bestritten den zentralen Vorwurf: Das Mädchen habe den Spezialbohrer nicht selbst bedient, sondern sie habe nur ihre Hand auf die Hand des Chirurgen oder auf den Bohrer gelegt, als der Mediziner das Loch setzte. Die Operation sei komplikationslos und ohne negative Folgewirkungen verlaufen, hieß es.
Bei der Operation im Januar 2024 wurde ein Mann behandelt, dem bei einem Forstunfall ein schwerer Ast auf den Kopf gefallen war. Er wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma in das Landeskrankenhaus Graz im südlichen Österreich eingeliefert.
Am ersten Prozesstag wurde noch kein Urteil erwartet. Wann der zweite und voraussichtlich letzte Verhandlungstag stattfindet, stand vorerst nicht fest.
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