Gröhe: „Ich möchte keine Kassen- oder Staatsmedizin“

Hamburg – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich heute bei der Eröffnung des 119. Deutschen Ärztetages in Hamburg zur Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem bekannt. „Mein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung erfolgt in der Überzeugung, dass sie weit besser dafür geeignet ist, patientennahe Entscheidungen auf medizinischer Ebene zu treffen, als ein rein privatwirtschaftliches, ein von Krankenkassen oder von der Politik geführtes System“, sagte Gröhe unter dem Applaus der Zuhörer in der Laesizhalle. „Ich möchte keine Kassen- oder Staatsmedizin, sondern eine starke Selbstverwaltung.“
Der Minister betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer Mannschaftsleistung für die Qualität des Systems. Im deutschen Gesundheitswesen würden auf vielen Positionen Spitzenleistungen erbracht. Am Ende gehe es darum, daraus eine bestmögliche Mannschaftsleistung zu machen.
Flüchtlingskrise: Dank an ärztliche Helfer
Gröhe dankte insbesondere den Ärztinnen und Ärzten, die bei der Versorgung der Flüchtlinge geholfen haben. „Ich möchte diesen Dank auch an all die Ärzte richten, die nicht so sehr im Fokus stehen: die Angehörigen der öffentlichen Gesundheitsdienste, die ehrenamtlichen Helfer, den Katastrophenschutz, den Sanitätsdienst der Bundeswehr und viele mehr“, sagte der Minister. Zudem sorgten viele Ärzte in ihrer täglichen Arbeit dafür, dass die neu nach Deutschland gekommenen Menschen auch nach ihrer Einreise eine gute Versorgung erführen. „Herzlichen Dank dafür“, sagte Gröhe.

Zuvor hatte bereits der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, die Arbeit der Ärzte in der Flüchtlingskrise gewürdigt: „Als die Lage in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen bestenfalls angespannt, oftmals sogar chaotisch war, setzten sie sich in einer beispiellosen Welle der Hilfsbereitschaft für die schutzsuchenden Menschen ein. Deutschlandweit halfen sie, wo sie nur konnten. Niedergelassene und Klinikärzte schoben nach Dienstschluss unentgeltlich Überstunden in Erstaufnahmeeinrichtungen. Krankenhäuser stellten ärztliches und pflegerisches Personal ab. Und in mehreren Städten hat die Ärzteschaft Notfallpraxen eigens für Flüchtlinge aufgebaut.“ Was diese Kolleginnen und Kollegen geleistet hätten, sei im besten Sinne ärztlich. Ihnen gebühre Dank, Anerkennung und Respekt.
Der Bürgermeister der Stadt Hamburg, Olaf Scholz (SPD), sprach in diesem Zusammenhang von den guten Erfahrungen, die die Stadt mit der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge gemacht habe. „Die Karte funktioniert auf doppelte Weise gut: Sie ist einfach und unbürokratisch und gleichzeitig kostensparend und effizienter, als wenn Bearbeiter in kommunalen Behörden Entscheidungen darüber treffen, ob die Ausgaben für eine medizinische Behandlung richtig waren oder nicht.“ Scholz sprach sich dafür aus, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge in ganz Deutschland einzuführen.
Sterbehilfe: „Großer Ernst und große Wahrhaftigkeit“
Montgomery und Gröhe hoben die gute Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Gesundheitspolitik hervor, zum Beispiel zur Verhinderung der organisierten Sterbehilfe. „Mit unserer Hilfe und Unterstützung ist dem Bundestag ein richtungsweisender Beschluss gelungen: Klare Absage an organisierte Sterbehilfe ohne strafrechtlichen Eingriff in das Patient-Arzt-Verhältnis“, sagte Montgomery. „Das ist eine wirklich ausbalancierte Zusammenfassung einer mit großem Ernst und großer Wahrhaftigkeit geführten Debatte.“ Die Überzeugungskraft der ärztlichen Argumente dokumentiere sich auch in der überraschend hohen Zustimmung zu dem von der Ärzteschaft unterstützten Antrag.
In der politischen Debatte habe die klare Ansage der deutschen Ärzteschaft geholfen klarzustellen, dass Hilfe zur Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe sei, sagte Gröhe. „Ich bin für diese große gemeinsame Arbeit sehr dankbar.“

Ärztliche Schweigepflicht: Grundlage dafür, ärztliche Hilfe aufzusuchen
Als weiteres Beispiel guter Zusammenarbeit nannte Montgomery die Debatte um den Erhalt der ärztlichen Schweigepflicht, die nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeuges im März 2015 aufgekommen war. „Abwägend zwischen dem Schutzinteresse der Gesellschaft insgesamt und einer auf dem individuellen Vertrauen basierenden Beziehung des Patienten zu seinem Arzt, hat sich der Bundestag gegen die Einschränkung der Freiheit patientenorientierter Berufsausübung und für den Erhalt der Schweigepflicht ausgesprochen“, fasste Montgomery zusammen. „Die Einschränkung der ärztlichen Schweigepflicht wäre kein Weg gewesen, Organisationsversagen zu kompensieren. Und welcher Pilot, welcher Berufskraftfahrer, welcher Kapitän würde sich einem Arzt noch anvertrauen wollen, wenn er als Konsequenz einer Verdachtsdiagnose seinen Lizenzentzug fürchten müsste?“
Auch Gröhe machte deutlich: „Ich habe keinen Zweifel daran gelassen, dass ich nichts davon halte, die ärztliche Schweigepflicht abzuschaffen. Sie ist die Grundlage dafür, dass Menschen, die Hilfe brauchen, auch Hilfe aufsuchen.“
Antikorruptionsgesetz: Forderungen der Ärzteschaft erfüllt
Als drittes Beispiel führte Montgomery das Antikorruptionsgesetz an. „Wir haben gefordert, es dürfe kein lex specialis für Ärzte geben. Wir haben gefordert, dass nicht nur die mutmaßlich Bestochenen, sondern auch die Bestecher die ganze Härte des Gesetzes spüren. Und wir wollten Bestimmungen, dass sozialrechtlich gewollte Kooperationen keinen Ermittlungsanlass für hyperaktive Staatsanwälte bieten können“, sagte Montgomery. „Schließlich: Wir wollten klare Regeln, die man auch nachvollziehen und ohne Jurastudium begreifen kann. Das alles haben wir bekommen.“ Zwischenzeitlich habe es den Versuch gegeben, Berufsrecht und Strafrecht zu vermischen. „Das wäre sehr problematisch gewesen“, so der BÄK-Präsident. „Wir betrachten daher insbesondere die Streichung des Verweises auf die Verletzung berufsrechtlicher Unabhängigkeit als einen Erfolg. Dies wäre ein Gummiparagraph geworden, der ein Einfallstor für Verdächtigungen und Unterstellungen geöffnet hätte.“

Gröhe betonte, dass es mit dem Antikorruptionsgesetz um „Vertrauensschutz im Gesundheitswesen“ gehe. Selbstverständlich seien gewollte Kooperationen im Gesundheitswesen nicht gemeint, wenn korruptes Verhalten geächtet werden solle. „Es geht darum, das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten, anderen medizinischen Berufsgruppen und den Patienten so zu sichern, dass die Arbeit der überwiegenden Mehrheit der Gesundheitsberufe geschützt wird“, sagte Gröhe.
Medizinstudium: „Die Zeit drängt, Herr Minister“
„Bei diesen und vielen weiteren Themen hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, wenn wir bei Gesetzgebungsvorhaben beharrlich bleiben und immer wieder unsere ärztliche Sichtweise in die parlamentarischen Beratungen einbringen“, betonte Montgomery. „Dabei nimmt uns die Politik als gleichermaßen harten wie konstruktiven Verhandlungspartner wahr. Wir übernehmen – getreu dem Auftrag an die Selbstverwaltung – Verantwortung.“
Nicht überall sind Politik und Ärzteschaft jedoch einer Meinung. „Im Koalitionsvertrag wird ein Masterplan Medizinstudium 2020 angesprochen, der noch immer aussteht. Die deutsche Ärzteschaft hat eine ganze Reihe von Punkten benannt, die geändert werden müssen. Bei den Auswahlverfahren fordern wir eine stärkere Gewichtung psychosozialer Kompetenzen. Wir brauchen nicht nur Ärzte, die Herzen transplantieren können, sondern auch Menschen, die mit vollem Herzen dabei sind“, sagte Montgomery unter dem Applaus der Zuhörer. „Wir müssen junge Studierende während des Studiums früh genug an die Hausarztmedizin heranführen und dafür endlich an allen Fakultäten Lehrstühle für Allgemeinmedizin einrichten. Die Zeit drängt, Herr Minister, denn wer die Ausbildung ändert, muss etwa 15 Jahre warten, bis die Ergebnisse in der Versorgung der Patienten ankommen.“ Der Masterplan 2020 sei also in Wirklichkeit ein „Versorgungsplan 2035“. So lange könne aber niemand warten.
Gröhe erklärte, hier sei nicht nur das Gesundheitsministerium in der Verantwortung, sondern auch die Forschungsminister und –senatoren sowie die Finanzminister. Er betonte aber, es werde mit Hochdruck daran gearbeitet, auch dieses Vorhaben der Koalition umzusetzen.
TTIP: Gröhe verspricht keine Aufweichung deutscher Standards
Montgomery mahnte zudem, dass bei den TTIP-Verhandlungen sehr darauf geachtet werden müsse, „dass unsere bewährten Standards nicht verhandelbar werden“. Er betonte, dass Standards der Berufsausübung, der Ausbildung zum Arzt oder des in Deutschland weitreichenden Verbraucher- und Patientenschutzes nicht zum Gegenstand von Tauschgeschäften bei den Verhandlungen werden dürften.
Gröhe erwiderte, dass die Europäische Union kein Mandat habe, um über das öffentliche Gesundheitswesen und die Zulassung von Ärzten zu verhandeln. Zudem müssten ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Deutschland erbringen wollen, die hier geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen.
Verbesserung der Patientenversorgung: Gröhe würdigt Mannschaftsleistung
Vor 25 Jahren tagte der Deutsche Ärztetag zum letzten Mal in Hamburg. Gröhe erinnerte in seiner Rede daran, was seither im deutschen Gesundheitswesen alles geschehen sei und in wie vielen Bereichen die Patientenversorgung habe verbessert werden können. „Das konnte nur in einer eindrucksvollen Mannschaftsleistung gelingen, zu der Ärzteschaft und Politik beigetragen haben“, sagte Gröhe.
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