Einheitlicher Bewertungsmaßstab mit umfassenden Änderungen verfügbar
Berlin – Die Onlineversion des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beinhaltet bereits die umfassenden Änderungen im Bereich Delegation, Pflegeheimversorgung und Humangenetik. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Konkret enthält der aktuelle EBM die Beschlüsse des Bewertungsausschusses bis einschließlich der 377. Sitzung. Eingeschlossen sind damit auch die Weiterentwicklung der humangenetischen Leistungen inklusive des Folgebeschlusses und das neue Kapitel 37 für die Pflegeheimversorgung.
Die medizinische Versorgung von Pflegeheimbewohnern soll durch eine stärkere Vernetzung und Kooperation von Ärzten und Pflegekräften verbessert werden. Haus- und Fachärzte können die neuen Leistungen abrechnen, wenn sie mit einem Pflegeheim einen besonderen Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.
Auch das neue Kapitel 38 für die delegationsfähigen Leistungen ist in der neuen Version des EBM enthalten. Danach erhalten auch Fachärzte Zuschläge auf Besuche, die von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Pflegeheimen durchgeführt werden.
Der neue EBM enthält außerdem den neuen Abschnitt 30.13 für die spezialisierte geriatrische Diagnostik und Versorgung sowie die Narkosepauschalen in der Kataraktchirurgie.
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