Neue Praxisinformationen zu genetischen Laboruntersuchungen erschienen
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zwei neue Praxisinformationen zu genetische Laboruntersuchungen veröffentlicht. Sie bündeln die wichtigsten Neuerungen und richten sich sowohl an veranlassende Ärzte als auch an Humangenetiker, Labormediziner und Pathologen, die entsprechende Leistungen durchführen.
Hintergrund: Der Bereich Humangenetik im EBM wurde zum 1. Juli 2016 – mit Ausnahme der humangenetischen Beurteilungen und der genetischen In-vitro-Diagnostik – komplett überarbeitet. Die Leistungen sind nunmehr in konstitutionelle genetische, tumorgenetische und immungenetische Leistungen unterteilt. Dadurch ergeben sich in der Praxis einige Änderungen – sowohl für beauftragende als auch für durchführende Vertragsärzte.
Die beiden Praxisinformationen erläutern zum einen, wie genetische Laboruntersuchungen richtig abgerechnet werden, was sich im Bereich genetischer Laboruntersuchungen geändert hat und worauf bei der Veranlassung geachtet werden muss.
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