Ärztekammer und Ministerium in Hessen bitten Ärzte um Unterstützung für Flüchtlinge
Hessen – Die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration bitten Ärzte, sich für Flüchtlinge im Land zu engagieren. „Wir stehen vor der gesamtstaatlichen Aufgabe, den Flüchtlingen, die in Deutschland und Hessen Schutz suchen, zu helfen“; sagte Hessens Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner (CDU). Hierzu zähle auch, die Menschen eingangs zu untersuchen, um im Falle einer Erkrankung nicht nur behandeln zu können, sondern auch um eine Ansteckung anderer Personen zu vermeiden. „Ich bitte auch im Namen der Hessischen Landesregierung um Unterstützung durch Ärzte“, so Grüttner.
„Unsere ärztliche Fürsorge ist gefordert“, erklärte der hessische Ärztekammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Viele von ihnen hätten eine lange Leidenszeit hinter sich und seien gesundheitlich angegriffen.
Konkret werden für die Erstuntersuchung in Gießen mit den Außenstellen in Büdingen, Neustadt oder Rotenburg dringend Ärzte gesucht. Dies gilt auch für die Weiterbetreuung und Weiterbehandlung der Flüchtlinge in allen hessischen Kommunen. „Jede Form der Unterstützung – stundenweise, in Teilzeit oder für eine Übergangszeit – ist möglich, und zwar ohne bürokratische Hürden“, machte von Knoblauch zu Hatzbach deutlich. „Ob Vertragsarzt mit Zeit in den Abendstunden, Krankenhausarzt mit Kapazitäten zum Beispiel am Wochenende, Arzt in Familienzeit oder im Ruhestand: Sie alle werden gebraucht“, betonte der Ärztekammerpräsident.
Asylbewerber werden während der ersten Wochen des Asylverfahrens in der Regel in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Das Asylverfahrensgesetz sieht für diese Zeit unter anderem eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten vor. Bei einem positiven Befund werden die Betreffenden ärztlich versorgt. Sind die Betroffenen in die entsprechenden Kommunen umgezogen, erhalten sie dort Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Danach müssen Asylbewerber bei Krankheit erst zum Sozialamt gehen und sich dort einen Behandlungsschein abholen. Erst danach dürfen sie einen Arzt aufsuchen und erhalten eine Behandlung im Fall von akuten und schmerzhaften Erkrankungen in Fällen, die zur Sicherstellung der Gesundheit unabdingbar sind. Eine Ausnahme machen die Stadtstaaten Hamburg und Bremen: Hier können Flüchtlinge ohne Umwege über die Behörden mit einer Krankenkassenkarte zum Arzt gehen.
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