G-BA schreibt Fehlermeldesystem im Krankenhaus vor
Berlin – Für Krankenhäuser sind künftig Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme verpflichtend vorgeschrieben. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 23. Januar und setzte damit einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz um.
Ein Fehlermeldesystem muss demnach für alle Krankenhausmitarbeiter niederschwellig zugänglich und einfach zu bewerkstelligen sein. Die Meldungen müssen freiwillig, anonym und sanktionsfrei durch die Mitarbeiter erfolgen können. Die Regelung durch den G-BA sieht vor, dass es Einführungen in den Umgang mit Fehlermeldesystemen geben soll.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Fehlermeldesystem, insbesondere die konkreten Maßnahmen, sollen zeitnah an alle Betroffenen zurückgespiegelt werden. Darüber hinaus sollen die Strukturen für ein einrichtungsübergreifendes Fehlermeldesystem geschaffen werden.
„Kritische Zwischenfälle nicht zu verschweigen, sondern im Hinblick auf fehlerbegünstigende Faktoren zu analysieren und Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten, ist der Dreh- und Angelpunkt von Fehler- und Risikomanagement“, kommentierte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des für Qualitätssicherung zuständigen Unterausschusses, den G-BA-Beschluss. „Im Mittelpunkt steht hierbei nicht die Frage, wer, sondern was ist schuld daran, wenn Fehler passieren.“
Weiter werden die Krankenhäuser durch den G-BA zu einem patientenorientierten Beschwerdemanagement mit zügiger und transparenter Bearbeitung der Beschwerden verpflichtet, das heißt, Patienten sollen über die Beschwerdemöglichkeit vor Ort informiert und zeitnah über die Konsequenzen einer Beschwerde unterrichtet werden.
Für die Etablierung, Koordination und Steuerung eines klinischen Risikomanagements hat die Krankenhausleitung verantwortliche Mitarbeiter zu benennen.
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