Ärzteschaft

KBV begrüßt Mindeststandards für Risikomanagement und Fehlermeldesysteme

  • Freitag, 31. Januar 2014

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Mindeststandards für Risikomanagement und Fehler­melde­systeme. „Unser Ziel ist, eine größtmögliche Sicherheit für die Patienten zu gewähr­leisten. Dafür pflegen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit langem ein internes Qualitätsmanagement und einen systematischen Umgang mit Fehlern und Risiken. Deshalb begrüßen wir die jetzt getroffenen Festlegungen“, erklärte KBV-Vorstands­vorsitzender Andreas Köhler.

Seit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung vor über acht Jahren haben laut KBV bereits zigtausend Praxen ein Qualitätsmanagement zur kontinuierlichen Verbesserung von Praxisführung und -organisation umgesetzt. Das letzte Jahr in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hatte die Festlegung allgemeingültiger Mindeststandards gefordert.

„Durch die zügige Umsetzung im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde damit ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer veränderten Fehlerkultur unter Einbeziehung der Patientenperspektive angestoßen“, heißt es aus der KBV. Die Körperschaft will Vertragsärzte und -psychotherapeuten durch Beratungs-, Schulungs- und Service­leistungen bei der Etablierung der neuen Mindeststandards aktiv unterstützen.

hil

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