KBV begrüßt Mindeststandards für Risikomanagement und Fehlermeldesysteme
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Mindeststandards für Risikomanagement und Fehlermeldesysteme. „Unser Ziel ist, eine größtmögliche Sicherheit für die Patienten zu gewährleisten. Dafür pflegen niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit langem ein internes Qualitätsmanagement und einen systematischen Umgang mit Fehlern und Risiken. Deshalb begrüßen wir die jetzt getroffenen Festlegungen“, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Köhler.
Seit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung vor über acht Jahren haben laut KBV bereits zigtausend Praxen ein Qualitätsmanagement zur kontinuierlichen Verbesserung von Praxisführung und -organisation umgesetzt. Das letzte Jahr in Kraft getretene Patientenrechtegesetz hatte die Festlegung allgemeingültiger Mindeststandards gefordert.
„Durch die zügige Umsetzung im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde damit ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer veränderten Fehlerkultur unter Einbeziehung der Patientenperspektive angestoßen“, heißt es aus der KBV. Die Körperschaft will Vertragsärzte und -psychotherapeuten durch Beratungs-, Schulungs- und Serviceleistungen bei der Etablierung der neuen Mindeststandards aktiv unterstützen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: