1,2 Prozent der Versicherten in Deutschland sehen Zugangshindernisse zu medizinischer Versorgung

Berlin – Haben die Menschen in einem Land häufig Kontakt zu Ärzten, geben sie seltener Zugangshürden zur medizinischen Versorgung an. Das berichtet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf der Basis von Daten der Europäischen Union zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC).
„Die Wechselwirkung zwischen der Häufigkeit von Arztkontakten und dem Anteil der Bevölkerung mit wahrgenommenen Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung ist ein interessanter Signalgeber für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems“, umreißt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried die Bedeutung dieses Zusammenhangs.
Spitzenreiter bei den ärztlichen Konsultationen ist laut EU-SILC Österreich mit knapp 13 Arztkontakten pro Einwohner und Jahr. Deutschland liegt mit 9,8 Kontakten auf Platz fünf, hinter der Slowakei, Ungarn und den Niederlanden. In allen diesen Ländern berichten unter 2,5 Prozent der Bevölkerung von Zugangshindernissen – in Deutschland sind es laut dem Zi 1,2 Prozent.
Demgegenüber stehen Länder wie Dänemark, Litauen, Estland und Finnland mit deutlich weniger Arztkontakten – aber hier kritisieren laut dem Institut über zehn Prozent der Bevölkerungen einen von ihnen wahrgenommenen ungedeckten medizinischen Bedarf.
Das Zi leitet aus dem Zusammenhang von Arztkontaktzahl und wahrgenommenem ungedeckten medizinischen Bedarf Empfehlungen für das geplant Primärversorgungssystem ab: „Mit Blick auf eine mögliche Zusatzbelastung der Hausarztpraxen und erwartete Zugangsbegrenzungen zu fachärztlichen Terminen könnte die Reform in der Wahrnehmung vieler Versicherter auch zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit notwendiger medizinischer Versorgung führen“, warnt das Zi.
Deutschland habe im europäischen Vergleich insgesamt eine hohe Arztdichte und liege bei der Hausarztdichte im Mittelfeld. Damit der bisher eher niedrige Anteil ungedeckter Versorgungsbedarfe trotz der bisherigen Reformagenda erhalten bleiben kann, sei eine intelligente Steuerung bei der Nutzung vorhandener Kapazitäten notwendig.
„Ziel für die Einführung eines Primärversorgungssystems kann es daher nur sein, Patienten gezielter nach Dringlichkeit, medizinischem Bedarf und der dafür geeigneten Versorgungsebene zu versorgen. Hierauf müssten sämtliche Regelungen ausgerichtet werden“, so von Stillfried.
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