140 Prozent-Regelung: Rund 12.000 Arztsitze weniger
Berlin – Kommt die umstrittene Aufkaufregelung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), dann stehen etwa neun Prozent aller Arzt- und Psychotherapeutensitze bundesweit zur Disposition. Das hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) berechnet. Im gesamten Bundesgebiet würden demnach nahezu 12.000 Arzt- und Psychotherapeutenstellen wegfallen. Dies gilt, sofern die Grenze für die Aufkaufpflicht bei einem Versorgungsgrad von 140 Prozent gezogen wird, so wie in einem Änderungsantrag zum VSG vorgesehen.
Am stärksten betroffen wären dem ZI zufolge die Fachinternisten. Etwa 3.100 ihrer Sitze (37 Prozent) könnten gestrichen werden. Auch die Praxen von ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten stünden überproportional häufig vor einem Aufkauf. Knapp 4.500 (19 Prozent) davon könnten im Bundesgebiet nicht wiederbesetzt werden. Die meisten Praxen stünden in der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Disposition (2.291), gefolgt von Baden-Württemberg (1.254) und Nordrhein (1.440).
ZI-Geschäftsführer Dominik von Stillfried bezweifelte mit Verweis auf die aktuellen Daten, dass mit dem Gesetz das Ziel einer zunehmenden wohnortnahen ambulanten Versorgung erreicht werden könne. „Gerade angesichts des steigenden Versorgungsbedarfs einer alternden Gesellschaft sind diese Zahlen alarmierend. Außerdem nehmen die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten stetig zu. Wird die heutige Versorgungstruktur reduziert, fehlen dafür künftig niedergelassene Ärzte. Vermeidbare Krankenhausbehandlungen könnten dann wieder zunehmen“, erklärte er.
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