KBV sieht Versorgungsstärkungsgesetz weiter kritisch
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Änderungen im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz begrüßt, kritisiert aber, dass die Politik grundsätzlich an der Aufkaufregelung und den Terminservicestellen festhalte. „Die offensichtbarste Änderung ist natürlich die Anhebung der Grenze zur Aufkaufregelung von 110 auf 140 Prozent“, erläutert der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, im Interview mit KV-On, dem Web-TV der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Er bezieht sich damit auf eine Änderung, nach der erst ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent die Aufkaufregelung gelten soll. „Insofern ist hier eine gewisse Entschärfung eingetreten, nichtsdestotrotz ist es aus Sicht der KBV weiterhin ein untaugliches Instrument, um Ärzte anders zu verteilen, als das im Moment der Fall ist“, so Gassen. Der KBV-Chef kritisiert, unabhängig vom Versorgungsgrad sei es nicht zielführend, für Praxisaufkäufe eine Soll-Regelung einzuführen.
Gassen kritisiert außerdem, dass die Terminservicestellen weiterhin im Gesetzentwurf stünden. „Aus meiner Sicht eine völlig unsinnige und populistische Regelung, denn wir sind in der Tat, was Wartezeiten angeht, Weltmeister – insofern gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund für eine solche Regelung“, sagte er.
Immerhin habe die Große Koalition den Gesetzentwurf in vielen Punkten entschärft und angepasst, was belege, dass die KBV sehr wohl in der Lage sei, auf Politik Einfluss zu nehmen. „Das ist immer am einfachsten, wenn man gute Sachargumente hat und ich glaube in diesem Fall waren die Sachargumente eindeutig auf Seiten der KBV“, sagte Gassen.
Der KBV-Vorsitzende rief die Selbstverwaltung dazu auf, sich auf ihre Stärken zu besinnen und in Versorgungsfragen proaktiv zu werden und nicht nur auf Gesetzesvorschläge zu reagieren.
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