Kassenärztliche Vereinigung Berlin muss Vorstandswahl teilweise wiederholen
Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin kommt nicht zur Ruhe. Die 22. Kammer des Sozialgerichtes Berlin (S 22 KA 46/17) erklärte heute Vormittag im Hauptsacheverfahren die Wahl des dritten Vorstandsmitglieds Günter Scherer für ungültig.
Am 11. Februar 2017 war die im Herbst 2016 gewählte Vertreterversammlung der KV Berlin zusammengekommen, um ihren neuen Vorstand zu wählen. Zu bestimmen waren drei Vorstandsmitglieder, ein Facharzt, ein Hausarzt und ein frei zu wählendes Mitglied. Die Vertreterversammlung bestimmte Margret Stennes als erste Vorsitzende, Mathias Coordt als stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Günter Scherer als dritten Vorstand.
Coord hatte sein Amt am 31. März niedergelegt, sodass eine Nachwahl notwendig geworden war. Am 18. Mai wählte die Vertreterversammlung Burkhardt Ruppert, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, zum neuen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Gericht sieht Verstoß gegen Satzung
Bereits am 10. März 2017 erhob ein Mitglied der Vertreterversammlung, ein Berliner Hausarzt, vor dem Sozialgericht Berlin Wahlanfechtungsklage mit dem Ziel, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Die Wahl des gesamten Vorstands sei ungültig und müsse von der beklagten KV wiederholt werden, so der Kläger. Dem wollte das Gericht heute im Hauptsacheverfahren so nicht folgen: Nicht die gesamte Vorstandswahl sei ungültig, jedoch die Wahl des dritten Vorstandsmitglieds.
Das Gericht argumentierte, entgegen den Vorgaben der Satzung der KV sei über die drei Vorstandsmitglieder nicht in drei jeweils getrennten Wahlgängen abgestimmt worden, sondern in einem Wahlvorgang. Die Wählenden hätten das Ergebnis des jeweils vorhergegangenen Wahlgangs nicht erhalten, bevor sie zum nächsten schritten. Ihnen sei dadurch die in der Satzung vorgesehene Möglichkeit genommen worden, in einem folgenden Wahlgang auf das Ergebnis des vorherigen Wahlganges zu reagieren. Daher sei die Wahl zum dritten Vorstandsmitglied ungültig und müsse wiederholt werden.
Auf die Wahl des ersten Vorstandsmitglieds habe sich der Fehler nicht ausgewirkt. Auch die Wahl des zweiten Vorstandsmitglieds bleibe gültig – es sei in einem gesondert wiederholten Wahlgang gewählt worden, nachdem das zunächst gewählte Vorstandsmitglied überraschend ausgeschieden sei, so das Sozialgericht.
Die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin, Christiane Wessel, wies darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. „Zunächst bleibt alles unverändert, Herr Scherer ist weiterhin Mitglied im Vorstand der KV Berlin“, erklärte sie heute. Die schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor. Diese wolle man abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
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