18 Arztpraxen in Thüringen mit Zuschuss gefördert
Erfurt – Um Ärzte in kleine Orte zu locken, zahlt das Land Thüringen seit 2014 Investitionszuschüsse bei Praxisgründungen. Ausgeschöpft werden die Mittel bisher nicht. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden in den vergangenen zweieinhalb Jahren 18 Ärzte bei der Praxisgründung mit einem Zuschuss vom Land unterstützt.
Sie erhielten Geld aus einem Landesprogramm, in dem seit 2015 jährlich jeweils 290.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung stehen, wie ein Ministeriumssprecher sagte. Mediziner können vom Land einen rückzahlungsfreien Zuschuss von bis zu 20.000 Euro erhalten, wenn sie in Kommunen mit höchstens 25.000 Einwohnern eine Praxis eröffnen oder übernehmen.
Die im Haushalt festgeschriebene Summe für die Investitionszuschüsse sei bislang allerdings nicht annähernd ausgeschöpft worden, sagte eine Sprecherin der Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Weimar. Die Stiftung ist für die Abwicklung der Antragsprozedur zuständig.
Der Sprecherin zufolge wurden seit dem Start des Programms im Sommer 2014 rund 313.000 Euro ausgezahlt. Das Programm richtet sich nicht nur an Hausärzte, sondern auch an Augenärzte, HNO-Ärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater.
Ärzte, die den Zuschuss in Anspruch nehmen wollen, müssen nach ihrer Niederlassung mindestens fünf Jahre in Thüringen arbeiten. Nur einmal sei es bislang vorgekommen, dass ein Arzt die Förderung zurückzahlen musste, weil er Thüringen vor Ablauf dieser Frist verließ, hieß es von der Stiftung.
Mit Jahresbeginn hat das Land sein Förderprogramm modifiziert. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses für Hausärzte hängt jetzt von der Größe des Ortes ab, in dem sich die Mediziner niederlassen wollen. Zusätzlich ist ein gesonderter Zuschuss für den barrierefreien Praxisumbau möglich.
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