Förderpakete zum Erhalt der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen
Weimar – Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenversicherungen in Thüringen stellt in diesem Jahr Fördermittel für die Gründung oder Übernahme von mindestens 13 Arztpraxen zur Verfügung. So will man einer drohenden Unterversorgung vorbeugen und die Anreize für die Ansiedlung niedergelassener Ärzte in bestimmten Orten schaffen.
Für jede geförderte Praxisgründung oder -übernahme stellt der Landesausschuss einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro bereit, der jeweils über fünf Jahre mit 3.000 Euro pro Quartal ausgezahlt wird. Darüber hinaus wird die Gründung einer Zweigpraxis mit einem Investitionskostenzuschuss von 15.000 Euro über zehn Quartale gefördert.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Landesausschuss Mittel zur Neubesetzung von insgesamt sechs Arztsitzen bereitgestellt und so eine drohende Unterversorgung im haus- und fachärztlichen Bereich verhindert.
Über die Förderbeschlüsse des Landesausschusses hinaus stellt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen ein umfassendes Nachwuchs-Förderpaket bereit. Es umfasst unter anderem Stipendienprogramme sowie die finanzielle Unterstützung von Praxen, die Ärzte in Weiterbildung beschäftigen. Insgesamt stellt die KV Thüringen dafür in diesem Jahr mehr als 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.
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