20 Millionen Euro Zusatzförderung für Digitalisierung sächsischer Krankenhäuser

Dresden – Sachsens Krankenhäuser werden digitaler. Das sieht die Erweiterung einer Richtlinie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen vor, die jetzt vom Kabinett verabschiedet wurde. Demnach stellt der Freistaat neben der bereits bestehenden Projektförderung von fünf Millionen Euro pro Jahr weitere 20 Millionen Euro für die Digitalisierung sächsischer Krankenhäuser zur Verfügung. Insgesamt sind im Doppelhaushalt 2019/2020 damit 30 Millionen Euro eingeplant.
Damit stehen für jedes förderfähige Krankenhaus der Regelversorgung jährlich 115.000 Euro bereit. Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung erhalten rund 230.000 Euro und Krankenhäuser der Maximalversorgung rund 345.000 Euro. Mit diesen Mitteln sollen die Kliniken technische Hilfsmittel wie medizinisch nutzbare Tablets und tragbare Geräte zur digitalen Übermittlung von Diagnoseparametern anschaffen oder in zusätzliche IT-Sicherheitsmaßnahmen investieren.
„Die Förderung soll sowohl dem Patienten als auch dem medizinischen Personal zugutekommen“, verdeutlichte Landesgesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU). Ziel sei es, durch computertechnische Hilfsmittel Zeit zu sparen, die dann für die Patientenbetreuung zur Verfügung stehe. „Digitalisierung kann nicht alles leisten, aber sie kann den Ärzten und Krankenpflegern helfen, organisatorische und administrative Prozesse zu vereinfachen. Das wollen wir als Freistaat unterstützen“, so die Ministerin.
Klepsch hat sich das Thema Digitalisierung gezielt auf die Fahne geschrieben: „Sachsen ist Vorreiter bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen und will das auch bleiben“, betonte die amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Auf Initiative Sachsens wollen die Länder deshalb nun einen Leitantrag zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in die GMK einbringen. Dieser zielt unter anderem darauf ab, die Erreichbarkeit medizinischer Versorgung für die Bürger zu verbessern, mithilfe digitaler Lösungen Sektorengrenzen zu überwinden sowie Ärzte und medizinisches Personal zu entlasten.
Die Förderrichtlinie wird Ende März im Sächsischen Amtsblatt erscheinen. Eine Antragstellung für das Jahr 2019 ist bis 30. April bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. hil
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: