Ärzteschaft

2024 erfolgten rund 23,5 Millionen ärztliche Hausbesuche bei gesetzlich Versicherten

  • Freitag, 28. November 2025
/picture alliancem, photothek, Thomas Trutschel
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Berlin – Im vergangenen Jahr haben Ärztinnen und Ärzte insgesamt rund 23,5 Millionen Hausbesuche bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten abgerechnet. 19,4 Millionen davon haben Hausärztinnen und Hausärzte geleistet. Das geht aus einer neuen Übersicht des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor.

Danach erfolgten zusätzlich rund 2,5 Millionen Hausbesuche durch nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPas) und rund 0,6 Millionen durch Medizinische Fachangestellte (MFA) ohne NäPa-Status. Im Fahrdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes sind 2024 bundesweit rund eine Million Besuche in den Abrechnungsdaten dokumentiert worden.

„Die Daten zeigen eindrücklich, welch hohen Stellenwert die Hausbesuche in der Regelversorgung haben“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.

Die Behandlung in der Häuslichkeit sei ein integraler Teil der hausärztlichen und teils auch fachärztlichen Versorgung. „Die Kenntnis des Behandlungsbedarfs und der Lebensumstände der oftmals älteren oder chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist bedeutsam, um vermeidbare Krankenhausaufenthalte wirksam zu reduzieren“, so Stillfried.

Angesichts dieser Zahlen kritisiert das Institut die im Entwurf des Notfallreformgesetzes vorgesehenen zusätzlichen Hausbesuche als „ineffiziente Doppelstrukturen“. Hintergrund ist, dass in dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vorgesehen ist, den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen deutlich zu erweitern.

Unter anderem sollen diese verpflichtet werden, an sieben Tagen in der Woche eine telemedizinische Versorgung und einen aufsuchenden Dienst bereitzustellen, wenn die medizinisch erforderliche sofortige Behandlung nicht anders möglich ist. Nach der Gesetzesbegründung soll dies den Bedürfnissen Pflegebedürftiger und immobiler Patienten Rechnung tragen sowie vermeidbare Transporte in Krankenhäuser reduzieren.

„Was sich im Gesetzentwurf auf den ersten Blick gut für die Patientinnen und Patienten liest, ist dann kritisch zu bewerten, wenn mit einem solchen Angebot zusätzliche Schnittstellen und Extrakosten entstehen, ohne dass für Hilfesuchende daraus eine bessere Versorgung resultiert“, hieß es aus dem Zi.

Medizinisch nachteilig sei zum Beispiel, dass ein solcher Bereitschaftsdienst die zu besuchenden Patienten in der Regel nicht kenne und daher nur eingeschränkt effizient behandeln könne. „Gerade vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung sollte eine Stärkung der Hausbesuche in der Regelversorgung Vorrang vor allem anderen haben, denn dort sind die Patientinnen und Patienten regelhaft in Behandlung und damit bekannt,“ sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende.

Ein ärztlicher Hausbesuch in der Regelversorgung wird laut dem Zi derzeit mit rund 26 Euro vergütet. Einfacher und zielgerichteter als Parallelsysteme von aufsuchenden Diensten einzuführen, um während der Praxisöffnungszeiten immobile Patienten vor unnötigen Krankenhausaufenthalten zu bewahren, wäre eine Stärkung des vertragsärztlichen Hausbesuchs, so von Stillfried.

hil

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