Bundesgerichtshof verhandelt über Brustimplantate-Skandal

Karlsruhe – Der Prozess um Schmerzensgeld im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate geht in eine neue Runde. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Februar will der Bundesgerichtshof nun am 22. Juni über die Klage einer Frau aus der Vorderpfalz verhandeln, wie kürzlich in Karlsruhe mitgeteilt wurde (Az. VII ZR 36/14).
Der EuGH hatte die Chancen der Klägerin auf Schmerzensgeld wesentlich geschmälert. Nach dem Urteil aus Luxemburg verpflichtet das EU-Recht Stellen wie den TÜV nicht, unangekündigte Inspektionen bei den Herstellern vorzunehmen. Medizinprodukte müssten außerdem erst dann überprüft werden, wenn es Hinweise auf Mängel gebe. Eine weitergehende Haftung der Prüfstellen ist dem Urteil zufolge aber nach nationalem Recht möglich.
Der Klägerin waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Dem Unternehmen wurde auf dieser Grundlage das europäische CE-Siegel verliehen. Die Frau fordert deshalb vom TÜV 40.000 Euro Schmerzensgeld. In den Vorinstanzen scheiterte sie damit.
Weltweit waren Hunderttausende Frauen von dem Skandal, der 2010 aufflog, betroffen. Allein in Deutschland waren es mehr als 5.000.
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