Ausland

Brustimplantate­skandal: TÜV muss vorläufig Schadenersatz zahlen

  • Freitag, 12. Mai 2017

Aix-en-Provence – Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) muss der TÜV Rheinland Tausenden Frauen vorläufig Schadenersatz zahlen. Das Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Pro­vence wies heute den Antrag des TÜV zurück, zunächst ein Berufungsverfahren abzu­warten, wie ein Sprecher des Unternehmens bestätigte.

Das Handelsgericht von Toulon hatte den TÜV Rheinland im Januar zur Zahlung von etwa 60 Millionen Euro Schadenersatz an rund 20.000 Klägerinnen verurteilt. Es war der Auffassung, dass die Firma bei der Zertifizierung der PIP-Produktion ihre Pflichten ver­letzt habe. Der TÜV war gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen. In Frank­reich können anders als in Deutschland sofortige Schadenersatzzahlungen auch dann ange­ordnet werden, wenn noch ein Berufungsverfahren läuft.

Der inzwischen insolvente Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge welt­weit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV hatte das Qualitäts­sicherungsverfahren von PIP zertifiziert – die Klägerinnen werfen ihm deshalb Schlampe­rei vor. Das Unternehmen sieht sich dagegen selbst als Opfer der Täuschung von PIP. Diese Position hatten mehrere andere Gerichte gestützt. So war der TÜV vom Handels­ge­richt in Toulon schon einmal zu Schadenersatz verurteilt worden, im Berufungs­­verfah­ren wurde dieses Urteil aber wieder aufgehoben.

dpa

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