Kein Schmerzensgeld im Brustimplantate-Skandal
Heidelberg – Im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hat das Landgericht Heidelberg Klagen von vier Frauen auf Schmerzensgeld mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewiesen. Demnach verpflichtet das EU-Recht Stellen wie den TÜV nicht, unangekündigte Inspektionen bei den Herstellern vorzunehmen, hieß es.
Wie das Gericht gestern mitteilte, hatten die Klägerinnen zwischen 45.000 und 50.000 Euro vom TÜV Rheinland und einer französischen Haftpflichtversicherung verlangt. Die Frauen hatten sich zwischen 2001 und 2010 in Heidelberger Kliniken Brustimplantate der Marke Rofil einsetzen lassen. Rofil brachte minderwertige Silikongel-Implantate in den Verkehr, die die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) produzierte. Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft.
Ein Anspruch gegen die französische Haftpflichtversicherung besteht nach Ansicht des Heidelberger Gerichts ebenfalls nicht. Von der Versicherung seien nur Schadensfälle umfasst gewesen, die in Frankreich eingetreten seien. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Weltweit waren Hunderttausende Frauen von dem Skandal, der 2010 bekannt wurde, betroffen. Allein in Deutschland waren es mehr als 5.000. Am 22. Juni verhandelt auch der Bundesgerichtshof über die Schmerzensgeldforderung einer Frau gegen den TÜV Rheinland.
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