Nutzen von Telemonitoring bei Herzerkrankungen weiter unklar
Köln – Es ist weiterhin unklar, ob Patienten mit Herzinsuffizienz und/oder ventrikulären Tachyarrhythmien von einem Telemonitoring profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem soeben veröffentlichten Bericht zum Thema.
Herzinsuffizienz ist eine häufige Erkrankung gerade bei älteren Menschen und gehört zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Ventrikuläre Tachyarrhythmien treten bei Herzinsuffizienz häufig auf. Beide Erkrankungen werden behandelt, indem Ärzte den Betroffenen sogenannte aktive kardiale Aggregate implantieren. Ist der Herzschlag auffällig, senden diese Geräte elektronische Impulse aus. Sie sollen entweder eine Defibrillation oder eine Überstimulation auslösen (ICDs) oder die Kontraktion von linker und rechter Herzkammer synchronisieren (CRTs). Ein dritter Gerätetyp kombiniert beide Funktionalitäten (CRT-Ds).
Unabhängig vom Typ des Implantats ist eine regelmäßige Nachsorge notwendig, wobei Patienten in festen Zeitabständen zu ihrem Arzt kommen müssen, in der Regel alle drei Monate. Prinzipiell ermöglichen heutzutage aber alle Gerätetypen auch das sogenannte Telemonitoring. Dabei werden physiologische Daten per Funk an die Praxis oder eine andere medizinische Einrichtung übermittelt und überwacht. Die Patienten können dann bei Bedarf einbestellt werden. Das Telemonitoring soll den Arztbesuch auch teilweise ersetzen können.
Die IQWiG-Wissenschaftler suchten nach Studie, die den Nutzen des Telemonitorings erfassten. Sie konnten 17 Studien mit 10.130 Teilnehmern in die Bewertung einbeziehen. In diesen Studien erhielten die Teilnehmer entweder nur die Standardnachsorge oder sie wurden zusätzlich per Telemonitoring überwacht.
Bei den meisten Endpunkten zeigen die Daten keine oder keine relevanten Unterschiede zwischen den beiden Behandlungsgruppen. Für die Sterblichkeit und das Auftreten von Schlaganfällen oder Herzinfarkten gilt das ebenso wie für die Notwendigkeit von Klinikaufenthalten oder das Auftreten von psychischen Problemen.
Bei zwei zentralen Endpunkten – Nebenwirkungen und Lebensqualität – sind in der Gesamtschau der Studien weiterhin keine Aussagen zu Nutzen oder Schaden möglich, weil hier die Daten für einen erheblichen Anteil der Patienten fehlen. „Nur diejenigen Teilnehmer in die Bewertung einzubeziehen, für die Angaben vorliegen, wäre nicht adäquat. Denn bei einem derart hohen Anteil fehlender Daten ist die Wahrscheinlichkeit für ein verzerrtes Ergebnis sehr hoch“, berichten die IQWiG-Wissenschaftler.
Drei Studien, die für die Bewertung wahrscheinlich relevant sind, waren zum Redaktionsschluss des IQWiG allerdings noch nicht veröffentlicht. Das Institut hat zudem fünf weitere abgeschlossene, noch unpublizierte Studien identifiziert. Allerdings war deren Relevanz unklar.
Unter diesen Studien ist auch die EVATEL-Studie: Sie wurde vor mehr als sechs Jahren abgeschlossen, bislang ist aber lediglich ein Abstract verfügbar. Das Institut äußert in diesem Zusammenhang deutliche Kritik an der Industrie: „Hier hat gerade die Industrie die Chance vertan, einen Nutzen ihrer Geräte aufzuzeigen“, kommentiert der stellvertretende Leiter des IQWiG, Stefan Lange. Klinische Studien hätten keinen Selbstzweck, vielmehr müssten alle ihre Resultate so rasch wie möglich öffentlich verfügbar sein, forderte er.
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