Ärzteschaft

Montgomery dringt auf Reform des Werbeverbots für Schwangerschafts­abbrüche

  • Mittwoch, 12. Dezember 2018
/puhhha, stock.adobe.com
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Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat erneut eine Reform des umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwanger­schafts­abbrüche angemahnt. „Der Paragraf 219a ist in einer Zeit entstanden, als es das Internet als Kommunikationsmedium noch nicht gab, daher ist er reformbedürftig“, sagte Montgomery der Rheinischen Post.

Eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wolle, müsse auch in Gegenden wie dem bayerischen Wald oder in Mecklenburg-Vorpommern einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, Aufklärung und zu einem Arzt bekommen, der diesen Eingriff vornehme, betonte Montgomery.

„Für die Ärzte muss es die rechtlich abgesicherte Möglichkeit geben, dass sie sachlich darüber informieren können, wenn sie unter medizinisch korrekten Bedingungen diesen Eingriff vornehmen“, sagte er. Aus Sicht der Ärzteschaft könne dies über ein allgemeines Register laufen, das im Internet leicht auffindbar sei.

Dieser Vorschlag wurde in den vergangenen Tagen auch von der CDU aufgegriffen. Derzeit laufen noch Gespräche der Bundesminister, um noch einen Kompromiss innerhalb der Koalition zu finden. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles sagte gestern, sie erwarte „in dieser Woche“ einen Einigungsvorschlag. Die Unionsfraktion im Bundestag stellte gestern aber bereits klar, dass man sich nicht mehr in diesem Jahr damit befassen werde.

Bislang pochte die SPD auf eine Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, die Union wehrt sich gegen eine Streichung des Paragrafen. Eine online verfügbare Liste könne nach Postleitzahlen entsprechende Praxen und Kliniken auflisten, die Abtreibungen vornehmen, sagte beispielsweise der frühere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Eine Aufhebung des Werbeverbots sei dafür nicht erforderlich.

dpa

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