Politik

Pflegeberufe­ausbildung: Union und SPD einigen sich

  • Donnerstag, 6. April 2017
Uploaded: 28.03.2017 17:13:39 by maybaum

Berlin – Nach zähem Ringen soll die Reform der Pflegeberufeausbildung nun endlich gelingen. Nach Angaben der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Carola Rei­mann und Karl Lauterbach soll es eine Einigung zwischen SPD und Union geben, wie bei­de heute mitteilten. Die SPD-Politiker verwiesen auf einen entsprechenden Kompro­missvorschlags von Lau­terbach und Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU). Sie teilten mit, SPD- und Unions­fraktion hätten sich nach Vorlage dieses Vorschlags verständigt.

Der nun angekündigten Eini­gung müssen die Fraktionen Ende April noch zustimmen. Dann könnte das Gesetz seinen Weg nehmen. Ende März war bereits die Verkündung des Durchbruchs bei dem Thema durch Nüßlein und Lauterbach angekündigt worden. Dann erschien aber Nüßlein alleine vor der Presse und teilte mit, in der SPD-Fraktion werde noch kräftig diskutiert. „Die Unions­frak­tion wird nicht von dem Kompromiss abwei­chen“, sagte Nüßlein heute. Wenn die SPD nun mitziehe, sei der Weg für die Reform frei. Neue Gespräche habe es darüber innerhalb der Koalition nicht mehr ge­­geben.

Lauterbach und Reimann zufolge soll künftig in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Nach zwei Jahren sollen die Auszubildenden die generalistische Ausbildung fortsetzen oder den bisherigen Ab­schluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen können. In der generalis­ti­schen Ausbildung soll es eine Vertiefung in der Alten- und Kinderkrankenpflege geben. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es demnach künftig nicht mehr geben.

Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung wollen Bundesgesundheits- und Bun­desfamilien­ministerium die Zahl der einzelnen Abschlüsse auswerten. Hätten mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss mit Schwerpunkt gewählt, sollten die eigenstän­di­gen Berufsabschlüsse nicht mehr weiter­ge­führt werden. Über Abschaffung oder Beibe­haltung entscheide der Bundestag. Die Neu­re­gelungen sollen für die Ausbildungs­jahr­gän­ge ab 2019 gelten.

Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolge unterschiedslos über einen gemeinsa­men Ausbildungsfonds. „Damit erreichen wir für die Auszubildenden die größtmögliche Entscheidungsfreiheit, und durch diese Entscheidungsfreiheit der Auszubildenden wird sich das bessere Modell am Arbeitsmarkt durchsetzen“, so Reimann und Lauterbach.

Hintergrund der Reform ist, dass es in den kommenden Jahren eine wachsende Lücke in der Pflege geben könnte. Die Koalition erhofft sich, mehr Auszubildende für den Beruf zu gewinnen.

may/dpa

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