Politik

Ohne Prüfungsordnung können Fachgesellschaften Reform der Pflegeausbildung nicht beurteilen

  • Dienstag, 2. Mai 2017

Berlin – Der Kompromiss zur sogenannten generalistischen Pflegeausbildung ist ohne Ausbildungs- und Prüfungsordnung der neuen Ausbildungsgänge nicht zu beurteilen. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) hingewiesen und an die Politik appelliert, die Interessen kranker Kinder bei der Umsetzung im Blick zu behal­ten. „Es solle eine deutliche Verbesserung der Ausbildungsqualität für die Kinderkran­ken­pflege angestrebt werden, denn die Anforderungen an die Pflege werden nicht einfacher sondern komplexer“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

Der Kompromiss sieht vor, die Ausbildung zur Krankenpflege abzuschaffen und durch eine generalistische Pflegeausbildung zu ersetzen. Deren Absolventen wären auch zur Pflege von Kindern berechtigt. Parallel dazu sollen die Berufe Altenpflege und Kinder­krankenpflege erhalten bleiben. Diese Qualifikation ist zukünftig in einer zweijährigen generalistischen Ausbildung sowie einem zusätzlichen Jahr separater Ausbildung zu erwerben. 

„Um die geplante Pflegeberufereform fachgerecht bewerten zu können, müsste die Ausbildungs- und Prüfungsordnung umgehend vorgelegt werden, rechtzeitig vor der Entscheidung über die Gesetzesvorlage selbst“, fordert Peter Paul Schmittenbecher, Präsident der DGKCH.

Eine zweite Unklarheit bezieht sich auf die vorgesehene Evaluation der Reform: Der Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD sieht sechs Jahre nach Einführung eine solche Evaluation vor. Auf ihrer Basis soll der Bundestag im Jahr 2025 darüber entschei­den, ob es die spezialisierten Berufsausbildungen Altenpflege und Kinderkrankenpflege weiterhin geben soll oder nur noch eine generalistische Ausbildung. Im Kompromiss der Koalition heißt es: „Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkranken­pflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr als 50 Prozent für den generalistischen Abschluss entschieden, dann soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden.“

„Die Kinder- und Jugendmedizin geht bei ihrer Einschätzung des Reformentwurfs davon aus, dass sich diese Bewertung auf den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt bezieht und Alten- und Kinderkrankenpflege jeweils eigenständig evaluiert werden, da ansonsten die Kinderkrankenpflege schon rein numerisch kaum eine Chance auf Erhalt hätte: Den 6.300 Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege stehen 126.000 in der Kranken- und Altenpflege gegenüber“, schreibt die DGKCH.

hil

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