Ärzteschaft

Ministerium erlaubt Übergangsfristen für elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung

  • Donnerstag, 30. Juli 2020
/Halfpoint, stockadobecom
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Berlin – Vertragsärzte müssen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erst ab dem 1. Oktober 2021 und nicht bereits zum 1. Januar 2021 ausstellen und die Daten an die Krankenkassen übermitteln. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am Donnerstag den Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach Übergangsregelungen für die eAU zugestimmt.

In den vergangenen Wochen hatte sich vor allem die Basis der Vertragsärzte sowie mehrere Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen gegen die Einführung zu Beginn des Jahres gewehrt. Voraussetzung sei aber, dass der GKV-Spitzenverband dieser Regelung zustimmt, heißt es von der KBV. Damit müssen die Vertragsärzte mit den Vertretern der Krankenkassen noch Details vereinbaren.

„Nach dem positiven Votum des Ministeriums erwarten wir von den Krankenkassen, dass sie zügig einer solchen Regelung zustimmen“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen in einer Mitteilung. „Ansonsten werden viele Ärzte ab Januar keine Krank­schreibungen ausstellen können, weil die nötige Technik nicht bereitsteht“, betonte Vize-Chef Stephan Hofmeister.

Nach den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums darf die Übergangsregelung längstens bis zum 30. September nächsten Jahres laufen. Zugleich sollte bei der Anpassung des Bundesmantelvertrages-Ärzte geregelt werden, „dass eine Nutzung verbindlich erfolgt, sobald die technischen Voraussetzungen in der jeweiligen Praxis geschaffen wurden und damit bereitstehen“, teilte das BMG der KBV mit.

Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wären Ärzte ab Januar 2021 verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsdaten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse zu versenden. Der Versand des Papierdurchschlags durch die Versicherten würde dann entfallen. Allerdings hatten die KBV sowie die KVen mehrfach erklärt, dass der 1. Januar 2021 aus technischen Gründen flächendeckend nicht zu halten ist. Denn für eine eAU ist ein Update des Konnektors notwendig, der aber noch nicht zur Verfügung steht.

Für die sichere Übermittlung benötigen Ärzte zudem einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sowie spätestens ab Januar 2022 für die Signatur einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Übergangsweise kann bis dahin bei fehlender Verfügbarkeit des eHBA mit der sogenannten SMCB-Karte signiert werden.

bee/EB

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