Angestellte Ärzte und eHBA – Verband warnt vor Spannungsfeldern
Berlin – Auf mögliche Spannungsfelder für angestellte Ärzte bezüglich des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) hat der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung (BMVZ) hingewiesen.
Zwar wird zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband noch immer eine Übergangsfrist verhandelt, klar ist aber, dass im Laufe des kommenden Jahres die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Ärzte verpflichtend wird. Die Voraussetzungen: Eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) mit E-Health-Konnektor, die Verfügbarkeit eines KIM-Dienstes sowie ein eHBA 2.0.
Gerade an der Schnittstelle zwischen angestellten Ärzten und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) als Arbeitgeber dürfte der eHBA ein „besonders sensibles Thema“ darstellen, so der BMVZ. Die gesetzten Rahmenbedingungen würden alle normalen Zuständigkeitsgrenzen einreißen.
So müssten Praxisinhaber und MVZ-Leiter beispielsweise entstehende Fragen nach der Kostenübernahme für den eHBA und der Bedingungen individuell mit den angestellten Ärzten klären – alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben seien konsequent auf den selbständig niedergelassenen Arzt zugeschnitten.
Um dazu beizutragen, Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und arbeitgebenden Praxen und MVZ zu vermeiden, stellt der BMVZ Informationen zu Kosten, Erstattung und weiteren Aspekten bereit.
Praxisinhaber und MVZ-Leiter sollten angesichts der knappen verbleibenden Zeit bereits jetzt über eine Strategie nachdenken, wie sie in ihrer Einrichtungsstruktur mit den aufgeworfenen Fragen umgehen, so betont der Verband.
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