Ärzteschaft

Henke gegen Boni in Chefarztverträgen

  • Freitag, 2. November 2012
Uploaded: 02.11.2012 13:18:36 by mis
Rudolf Henke dpa

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat die Krankenhäuser aufgefordert, ärztliche Führungskräfte nicht länger für wirtschaftliche Risiken in Mithaftung zu nehmen. „Ärzte sind zuallererst ihren Patienten verpflichtet und müssen unbeeinflusst von ökonomischen Interessen der Krankenhäuser ihrer Tätigkeit nachgehen können“, betonte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, vor Beginn der 122. Hauptversammlung des Ärzteverbandes in Berlin.

Der Marburger Bund betrachte mit Sorge, dass immer mehr Chefarztverträge variable Einkommensbestandteile vorsehen, die primär an das Erreichen ökonomischer Zielgrößen gekoppelt sind, sagte Henke: „Um es klar zu sagen: Fallzahlen haben in Zielvereinbarungen nichts zu suchen.“ Dies gelte auch für Case-Mix-Indizes oder Entwicklungskorridore für bestimmte DRG.

Bonuszahlungen müssten sich vielmehr an Größen wie der medizinischen Qualität oder der Zufriedenheit von Patienten und Mitarbeitern in der Klinik orientieren. Alles andere führt nach seiner Auffassung dazu, dass Krankenhausärzte pauschal unter Verdacht geraten, ökonomische Interessen vor medizinische zu stellen. Henke erwartet auf der Hauptversammlung eine lebhafte Debatte über die Inhalte von Chefarztverträgen.

Kritik an der DKG
Der MB-Vorsitzende kritisierte in diesem Zusammenhang die zögerliche Haltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die es bisher versäumt habe, ihre Beratungs- und Formulierungshilfen für Chefarztverträge zu überarbeiten. Zwar habe die DKG in einem Rundschreiben an ihre Mitgliedsverbände klargestellt, dass Mengen­vereinbarungen im Rahmen der Transplantationsmedizin kein geeigneter Gegenstand einer Zielvereinbarung mit Chefärzten seien.

Zu einer grundlegenden Abkehr von solchen Regelungen in allen Bereichen der stationären Versorgung sei die DKG aber bisher nicht bereit. „Wir fordern die DKG auf, in ihren Empfehlungen an die Krankenhäuser unmissverständlich klarzustellen, dass es in Arbeitsverträgen keine finanziellen Anreize für einzelne Operationen oder andere stationäre Leistungen geben darf“, so Henke.

Er räumte allerdings ein, dass Ärzte mitverantwortlich für solche Absprachen sind: „Würde keiner solche Verträge unterschreiben, dann gäbe es sie auch nicht.“ Gleich­zeitig zeigte er Verständnis für die Situation der Kollegen: Viele hätten Sorge, eine bestimmte Stelle nicht zu bekommen, wenn sie grundsätzlich über die Vertragsstrukturen diskutieren würden. Henke wies zudem darauf hin, dass ökonomisch ausgerichtete Verträge auch eine Folge des wirtschaftlichen Drucks auf die Kliniken seien. „Die heutige Krankenhausplanung unterbindet es nicht, dass die Krankenhäuser in einen zum Teil ruinösen Wettbewerb untereinander gehen“, sagte er.

Um berufsrechtlich kritische Vorgaben in Chefarztverträgen künftig identifizieren zu können, hat die Bundesärztekammer in Kooperation mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) eine Kontaktstelle für die Überprüfung von Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen eingerichtet.

"Finanzielle Situation der Häuser muss verbessert werden"
Die gesamte wirtschaftliche Situation in der gesundheitlichen Versorgung wird ebenfalls Thema der Hauptversammlung sein. Henke wies darauf hin, dass vor kurzem erstmals ein Orientierungswert für die Kliniken festgesetzt worden sei, um dessen Höhe es umgehend Diskussionen gab.

„Die finanzielle Situation der Häuser muss verbessert werden“, forderte der MB-Vorsitzende. Die zu knappen Mittel führten am Ende zu einer Überforderung des Personals. Dass auch der Bundesrat dies kürzlich in einem Entschließungsantrag gefordert hatte, lobte Henke. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es die Länder seien, die alljährlich ausreichend hohe Investitionssummen für ihre Krankenhäuser verweigerten.

Weitere Diskussionen wird es auf der MB-Hauptversammlung möglicherweise zum geplanten Patientenrechtegesetz geben. Was ihm Sorgen bereite, seien die vorgesehenen Veränderungen bei der Dokumentationspflicht, erläuterte Henke. Derzeit sei geplant vorzugeben, dass sich eine Dokumentation unmittelbar an die Behandlung anzuschließen habe.

Dies hat offenbar zu zahlreichen besorgten Anrufen beim MB geführt, weil Ärztinnen und Ärzte fürchten, in Rettungsdienststellen oder auf knapp besetzten Stationen in einen Konflikt zwischen Behandlung eines (neuen) Patienten und der Dokumentation zu geraten. An dieser Stelle bestehe noch Klärungsbedarf, sagte Henke.

Rie/EB

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