Politik

Zweitmeinung ändert Behandlung bei drei von vier Patienten

  • Mittwoch, 20. April 2016

Berlin/Gütersloh – 72 Prozent der Patienten ändern nach einer ärztlichen Zweitmeinung ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung ganz oder teilweise. Das berichtet die Barmer Gek im Rahmen des sogenannten Gesundheitsmonitors zusammen mit der Bertelsmann Stiftung.

„Ein qualifiziertes Zweitmeinungsverfahren kann Patienten eine wertvolle Hilfe geben, um Chancen und Risiken planbarer Eingriffe besser einzuschätzen und nicht notwendige Operationen zu vermeiden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kasse, Christoph Straub.

Die Barmer Gek und die Stiftung haben für den Gesundheitsmonitor 1.598 Menschen in Deutschland nach ihrer Einstellung zu Zweitmeinungen gefragt. 89 Prozent halten diese vor wichtigen Untersuchungen und Behandlungen für sinnvoll.

„Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat bereits konkrete Erfahrungen mit Zweitmeinungen gemacht“, erläuterte Max Geraedts von der Universität Witten/Herdecke, einer der Studienautoren. Für besonders relevant hielten die Bürger eine solche Möglichkeit bei Krebserkrankungen, bei Operationen an Knochen und Gelenken sowie inneren Organen und bei Herzkatheter-Untersuchungen.

„Die Befragungsergebnisse des Gesundheitsmonitors bestätigen das große Interesse und die Nachfrage in der Bevölkerung, sich vor wichtigen Entscheidungen über anstehende Eingriffe oder Behandlungen intensiver zu informieren“, sagte Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Eine weitere, wichtige Erkenntnis läge darin, dass die Ergebnisse der Zweitmeinung für die Mehrheit der Befragten entscheidungsrelevant seien.

Auch Ärzte befürworten Zweitmeinungen. In Bezug auf Knieoperationen sagte der Generalsekretär der AE-Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, Karl-Dieter Heller, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: „Wenn Patienten nicht sicher sind, dass eine Operation für sie die richtige Therapie ist, sollten sie eine Zweitmeinung einholen.“ Wichtig sei, dass neben der Sichtung der Befunde und der Anamneseerhebung eine körperliche Untersuchung erfolge, betonte der Chefarzt der Orthopädischen Klinik Braunschweig, Herzogin Elisabeth Hospital. Außerdem müsse der Zweitmeinungsarzt eine langjährige und fundierte Expertise in dem Bereich habe, um den es gehe.

hil

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