Ausland

Prozess um Brustimplantate: Angeklagter bestreitet Risiko

  • Freitag, 19. April 2013

Paris – Im Prozess um mit Industriesilikon gefüllte Brustimplantate hat sich der Hauptangeklagte Jean-Claude Mas am Freitag vehement verteidigt. Seine billigen Silikoneinlagen seien „kein Risiko“ gewesen, versicherte der langjährige Chef der Brustimplantate-Firma PIP vor dem Gericht im südfranzösischen Marseille. „Das PIP-Gel war nicht zugelassen, aber es hätte durchaus zugelassen werden können.“ Bei der Bindekraft sei es dem anerkannten Nusil-Geld sogar überlegen gewesen. „Bei der Giftigkeit war es genauso“, versicherte der 73-Jährige.

Mas sagte erstmals in dem seit Mittwoch laufenden Mammutprozess um den Brustimplantate-Skandal aus; 5.250 Frauen klagen in Marseille gegen den Gründer der Firma PIP, die seit 2010 pleite ist. Unter den hunderten Klägerinnen, die am Freitag den Prozess selbst verfolgten, lösten die Aussagen von Mas eine gewisse Erleichterung aus.

„Er versteckt sich hinter nichts“, sagte die 56-jährige Isabelle Traeger, die die PIP-Einlagen nach einer Brustkrebsoperation erhalten hatte. Sie zeigte sich überzeugt, dass Mas verurteilt werde, „auch wenn er noch nicht zugibt, dass es Gift war.“  

Mas muss sich zusammen mit vier früheren PIP-Angestellten wegen des Vorwurfs der schweren Täuschung und des Betrugs vor Gericht verantworten. Er hatte bereits im Polizeiverhör gestanden, seine Silikon-Einlagen mit einem billigen Industriegel gefüllt und die Kontrolleure des TÜV Rheinland darüber getäuscht zu haben, um Geld zu sparen. Er versicherte aber, seine Produkte seien nicht gesundheitsschädlich gewesen. Die PIP-Einlagen reißen schneller und werden für Entzündungen verantwortlich gemacht. Ob sie auch Krebs auslösen, ist bisher nicht bewiesen.

Rund zehn Jahre lang hatte Mas weltweit Hunderttausende seiner Implantate verkauft, vor allem in Südamerika, Großbritannien, Spanien und Frankreich, bevor die Einlagen im März 2010 verboten wurden. In Deutschland sind etwa 5.000 Frauen betroffen.  

Nach dem Auftakt des ersten Strafprozesses gegen ihn – zwei weitere Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung sowie wegen betrügerischen Bankrotts laufen noch - hatte sich das Gericht bis Freitag zunächst mit Verfahrensfragen beschäftigt.

afp

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