Vermischtes

Ärzte haften nicht für minderwertige Brustimplantate

  • Mittwoch, 12. Juni 2013

Köln – Ärztinnen und Ärzte, die Brustimplantate der französischen Firma „Poly Implant Prothèse“ (PIP) verwendet haben, haften nicht für deren minderwertige Qualität. Das Landgericht Karlsruhe hat Schadensersatzklagen von zwei Patientinnen abgewiesen, die 2007 in einer Karlsruher Klinik PIP-Implantate erhalten hatten. Zum damaligen Zeitpunkt habe es keinen Anhaltspunkt für die Mängel und das betrügerische Verhalten des Herstellers gegeben, urteilten die Richter.

„Die Schadenersatzklagen der Patientinnen wurde völlig zu Recht abgewiesen“, kommentierte Peter Vogt, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, die Entscheidung. Ärzte hätten keine Möglichkeit, Medizinprodukte vor der Anwendung umfassend zu prüfen.

„Sie müssen sich daher gemeinsam mit ihren Patienten auf die offizielle Zulassung verlassen können“, betonte Vogt. Zugleich forderte er, die Regelungen für die Zulassung von Medizinprodukten zu ändern und für mehr Transparenz zu sorgen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte rät seit Januar 2012 zu einer vorsorglichen Entfernung der PIP-Implantate. Zuvor war bekannt geworden, dass diese Industriesilikon enthalten können. Bereits im März 2010 hatten französische Behörden die Vermarktung von PIP-Prothesen untersagt. Allein in Deutschland hatten mehr als 5.000 Frauen die fraglichen Implantate erhalten.

Bei den Urteilen des Landgerichts Karlsruhe handelt es sich um die Entscheidungen zweier unabhängiger Kammern. Sie wurden am 7. Juni bekannt gegeben. Die Urteile erfolgten aber schon am 29. Mai 2013 (Az.: 8 O 260/12) und 8. Februar 2013 (Az.: 7 O 94/12).

BH

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung