45 Prozent der Chefarztbezüge variabel
Gummersbach – Variable Vergütungen sind bei Chefärzten weit verbreitet: Sie machen durchschnittlich insgesamt 45 Prozent ihrer Bezüge aus. Das berichtet das Beratungsunternehmen Kienbaum in der Studie „Führungs- und Fachkräfte in Krankenhäusern 2012“. Sie beruht auf der Auswertung von rund 2.500 Positionen in knapp 150 Krankenhäusern.
Bei der variablen Vergütung ist das Privatliquidationsrecht mit einem Anteil von 49 Prozent nach wie vor die dominierende Gestaltungsform. Die Autoren der Studie erkennen allerdings bei Neuverträgen den Trend weg vom Liquidationsrecht hin zu Bonusvereinbarungen. Seit 1995 habe sich die Verbreitung einer solchen Bonusvereinbarung von weniger als fünf Prozent auf inzwischen fast 50 Prozent bei Neuverträgen erhöht.
Diese Bonusvereinbarungen richteten sich oft nach betriebswirtschaftlichen Größen wie Betriebsergebnis, Kosten- und Erlösbudget, zum Teil aber auch nach qualitativen Größen wie Meilensteinen in bestimmten Projekten, Ergebnisse von Befragungen der Patienten oder Einweiser oder einer gute Mitarbeiterführung. „Die Kliniken forcieren diese Art der variablen Vergütung, weil die Träger immer stärker darauf angewiesen sind, wirksame Instrumente zur Steuerung der Krankenhäuser einsetzen zu können“, hieß es aus der Kienbaum Managementberatung.
Der durchschnittliche Jahresbonus für Chefärzte beträgt derzeit 73.000 Euro. Sie verdienen insgesamt als variable Vergütung, zu der auch die Bonuszahlungen gehören, durchschnittlich 127.000 Euro im Jahr. Ihre Jahresgrundbezüge belaufen sich auf 129.000 Euro. Aus Nebentätigkeiten können Chefärzte weitere 51.000 Euro im Jahr beziehen.
Die Bezüge sind allerdings sehr unterschiedlich: Chefärzte können in Deutschland laut der Studie zwischen 80.000 und 750.000 Euro verdienen, die Gehälter von Oberärzten liegen zwischen 70.000 Euro und 200.000 Euro. „Die Bettenzahl und die Trägerschaft des Krankenhauses können ebenso eine Rolle spielen wie die Mitarbeiterzahl, für die die jeweilige Führungskraft verantwortlich ist, und die Berufserfahrung, die der Stelleninhaber vorweisen kann. Eine wichtige Rolle spielt vor allem bei den Chefärzten die Fachrichtung und die damit verbundene Möglichkeit, Erlöse aus der Behandlung von Privatpatienten zu beziehen“, hieß es von Kienbaum.
Unterdessen plant die Bundesregierung Maßnahmen, um ökonomisch ausgerichtete Zielvereinbarungen in Chefarzt-Verträgen auszuschließen. Diese Maßnahmen soll der Bundestag als Anhängsel des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes am Freitag beschließen. Gestern fand dazu eine Anhörung statt. „Wir sind der Meinung, dass mit diesem Gesetz der Ökonomisierung der Medizin entgegengewirkt wird“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer, Annette Güntert.
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