Ärzteschaft

Chefarztverträge: „Geld macht nicht glücklich!“

  • Freitag, 11. Oktober 2013

München – Erfüllung im Beruf ist nicht an finanzielle Anreize gekoppelt, jedenfalls nicht in der Medizin. Davon zumindest ist Matthias Anthuber, Chefarzt am Klinikum Augsburg, fest überzeugt. „Geld macht nicht glücklich“, sagte er gestern auf dem 12. Europäischen Gesundheitskongress in München.

Zu einem gesunden Lebensgefühl gehört aus seiner Sicht vor allem Selbstver­wirk­lichung. Deshalb hänge die Qualität der beruflichen Leistung unmittelbar damit zusammen, inwieweit man sein Tun als Berufung empfinde. „Dieser primäre intrinsische Antrieb“, ist er sich sicher, „kann nicht nachhaltig durch einen extrinsischen Belohnungs­anreiz gesteigert werden.“ Im Gegenteil, materielle Anreize könnten auch sehr motiva­tions­hindernd sein, wie Studien aus den USA zeigten.

Grundsätzlich seien Zielvereinbarungen in der Wirtschaft, aber auch im Sport oder in der Kultur, in erster Linie Motivationsinstrumente. In Form von Boni oder Prämien bedienten sie einen Urinstinkt nach materiellem Besitz. Allerdings, betonte Anthuber, habe er persön­lich ein „riesiges Problem“ mit Zielvereinbarungen. So unterstellten sie versteckt immer auch, „dass die volle Leistungsbereitschaft primär fehlt“.

Chefärzte stehen in der wirtschaftlichen Mitverantwortung
Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen, wie sie jetzt, nach dem Transplantations­skandal, getroffen würden, hält Anthuber für ethisch korrekt, leistungsbezogen und durchaus geeignet, Kliniken weiterzuentwickeln. Selbstverständlich stünden Chefärzte in der wirtschaftlichen Mitverantwortung. „Jeder Chefarzt muss sich für den Gesamterfolg des Klinikums einsetzen“, sagte er. „Schon allein deshalb, um im Wettbewerb bestehen zu können.“

Gleichwohl gebe es derzeit einige Fehlwahrnehmungen im deutschen Gesundheits­wesen. Krankenhäuser seien nun mal keine Konsumgüter produzierenden Wirtschafts­betriebe. Auch rückten Ärzte nicht davon ab, dass Patienten keine Kunden seien. Und Krankenhausträger, stellte Anthuber klar, seien nicht berechtigt, wirtschaftliche Risiken einfach auf Chefärzte zu übertragen.

sg

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