Bundesregierung prüft schärfere Regelungen für Heilpraktiker
Berlin – Die Bundesregierung prüft im Augenblick schärfere Zulassungsvoraussetzungen für Heilpraktiker. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Bündnis90/Grüne“ im Bundestag hervor.
Das Heilpraktikergesetz stammt in seiner im Augenblick gültigen Form aus dem Jahr 1939. Es sieht vor, dass sich Personen ab 25 Jahre, die eine sogenannte Kenntnisprüfung abgelegt haben und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen, als Heilpraktiker niederlassen können. Nach mehreren Todesfällen, in denen Heilpraktiker Krebspatienten mit fraglichen Substanzen behandelt hatten oder sie trotz Kenntnis ihrer Krebserkrankung nicht zu einem Arzt geschickt haben, ist die Diskussion um ihre Zulassung neu entflammt. Laut der Gesundheitsberichterstattung des Bundes praktizieren in Deutschland im Augenblick über 40.000 Heilpraktiker. Was konkret in ihren Praxen geschieht, ist aber offenbar weitgehend unbekannt.
Im Juni hatte die Gesundheitsministerkonferenz der Länder deshalb gefordert, die Bundesregierung solle die Regeln für die sogenannten Kenntnisprüfungen vereinheitlichen, um Mindest-Qualitätsstandards zu gewährleisten.
Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass es in Deutschland viele Menschen gebe, die über eine Behandlung beim Heilpraktiker Gutes berichten, schreibt Annette Widmann-Mauz, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit in der Antwort auf die kleine Anfrage. „Zugleich ist es wichtig, dass die Heilpraktiker ihre Kompetenzen nicht überschreiten“, so Widmann-Mauz. Die Staatssekretärin betont, die Bundesregierung halte „den Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz für grundsätzlich geeignet, um den Patientenschutz im Bereich der Zulassung zu verbessern und prüft derzeit die Möglichkeiten einer Umsetzung“.
Es geht aber offenbar nicht nur um die Zulassung zum Heilpraktiker: Laut der Antwort auf die kleine Anfrage wird die Bundesregierung „die aktuellen Vorgänge zum Anlass für die kritische Überprüfung im Bereich der komplementärmedizinischen Methoden nehmen.“
„In der Beantwortung der Fragen zur Regelungskompetenz für Ausbildung und Zulassung von Heilpraktikern gesteht die Bundesregierung ein, dass sich die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen, also auch der Heilpraktikerberuf, in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt“, kommentiert die Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Kordula Schulz-Asche, die Antwort der Bundesregierung.
Die Bundesregierung schränke jedoch ein, dass dies tatsächlich nur die Zulassung zum Beruf betreffe – die Zuständigkeit für Regelungen zur Berufsausübung, und damit auch Überwachungs- und Kontrollpflichten, lägen hingegen bei den Ländern. „Es ist anzunehmen, dass diese Lücken in der Kompetenzverteilung gerade Scharlatanen und unseriösen vermeintlichen Heilbringern in die Hände spielen“, so Schulz-Asche.
Sie kritisierte „erhebliche Lücken in der Regulierung des Heilpraktikerberufs“. „Die Bundesregierung ist nun angehalten gemeinsam mit den Heilpraktikerverbänden für einheitliche, hochwertige und verbindliche Ausbildungsstandards zu sorgen und in Zusammenarbeit mit den Ländern Melde- und Dokumentationspflichten für Heilpraktiker durchzusetzen“, so die Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft.
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