Ärzteschaft

60 Landarzt­studienplätze in Niedersachsen vergeben

  • Dienstag, 26. November 2024
/WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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Hannover – Die Hochschulen in Göttingen, Hannover und Oldenburg haben alle 60 im Rahmen der Landarztquote zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze besetzt. Diese sind für Studierende reserviert, die sich für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum entschieden haben.

„Ich habe viele hochmotivierte und äußerst qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber kennengelernt“, sagte Marion Charlotte Renneberg, die als stellvertretende Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen seit 2023 das jährliche Auswahlverfahren begleitet.

Diese Studierenden sind bereits der zweite Jahrgang, der das Auswahlverfahren des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA) durchlaufen hat, bei dem die Ärztekammer die praktische Eignungsprüfung organisiert.

Die Universität Oldenburg informiert auf ihrer Website über das Auswahlverfahren: Eine Besonderheit besteht darin, dass im Verfahren nicht ausschließlich die Abiturnote entscheidend für die Studienplatzvergabe ist. In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden vielmehr drei Kriterien berücksichtigt.

Die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) wird mit 30 Prozent gewichtet, das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge mit ebenfalls 30 Prozent und die Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit mit einer Gewichtung von 40 Prozent. Zwingend vorliegen muss lediglich die Hochschulzugangsberechtigung.

Bewerber und Bewerberinnen auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden anschließend zu einem Auswahlgespräch der Ärztekammer Niedersachsen eingeladen. „Hierbei erfolgt eine Bewertung sozialkommunikativer Kompetenzen und der fachspezifischen Eignung“, informiert die Hochschule.

hil

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