6,65 Prozent mehr Honorar für kurärztliche Behandlung

Berlin – Die Vergütung kurärztlicher Leistungen steigt rückwirkend zum 1. Januar 2026 um 6,65 Prozent. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt. Es geht dabei um die ambulante Betreuung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in anerkannten Kurorten.
Kurärztinnen und Kurärzte erhalten pro Versicherten eine Pauschale, mit der alle ärztlichen Leistungen abgegolten sind, sowie einen Zuschlag in bestimmten Fällen. Die Pauschale für Erwachsene beträgt jetzt 60,26 Euro (vorher: 56,45 Euro) und die Pauschale für Kinder 42,39 Euro (vorher: 39,71 Euro).
Die Vergütung ist im Kurarztvertrag festgelegt, der die medizinische Betreuung von gesetzlich Versicherten bei ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten regelt. Die Abrechnung der kurärztlichen Tätigkeit erfolgt bundesweit über die Verwaltungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.
Zu den kurärztlichen Leistungen gehören der Therapieplan, die Anamneseerhebung und Eingangsuntersuchung des Versicherten, regelmäßige Kontrolluntersuchungen, die Abschlussuntersuchung und ein schriftlicher Bericht mit Angaben zu Anamnese, durchgeführten Maßnahmen und Verlauf.
Regionale Heilmittel wie Moor, Thermalwasser oder Klima werden bei der kurärztlichen Betreuung mit medizinischen Maßnahmen kombiniert. Nachzuweisen ist die Zusatzbezeichnung „Kur- oder Badearzt“ oder „Balneologie und Medizinische Klimatologie“. Die Praxis muss sich im Kurort befinden, also beispielsweise in einem anerkannten Mineral-, Moor- oder Seeheilbad.
Eine weitere Neuerung betrifft laut der KBV den Kurzarztschein, den die Krankenkassen bei Genehmigung der ambulanten Vorsorgeleistung ausstellen. Ärzte nutzen ihn für die Dokumentation und Abrechnung der kurärztlichen Behandlung. Ab 1. Januar 2027 gilt das Formular auch für geteilte Kompaktkuren.
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