Ärzte und Apotheker fordern garantierte Verfügbarkeit unverzichtbarer Arzneimittel
Berlin - Angesichts anhaltender Lieferengpässe des Krebsmedikaments Alkeran® (Wirkstoff: Melphalan) haben Ärzte und Apotheker den Gesetzgeber aufgefordert, die Verfügbarkeit von wichtigen Arzneimitteln verlässlich sicherzustellen. Zuvor hatte der Hersteller angekündigt, das Medikament voraussichtlich erst ab Mitte Oktober wieder liefern zu können.
Melphalan wird vor allem in der Behandlung von Leukämien und Lymphomen zur Vorbereitung auf Stammzelltransplantationen eingesetzt und ist in dieser Indikation laut Bundesärztekammer (BÄK) nicht durch andere Substanzen zu ersetzen. Dadurch muss die Therapie betroffener Patienten derzeit auf unbestimmte Zeit verschoben werden, was zu einer negativen Krankheitsentwicklung führen kann. Laut Arzneiverordnungsreport 2014 wurden letztes Jahr rund 350.000 definierte Tagesdosen (DDD) in Deutschland benötigt.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) sowie die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) hatten bereits in der Vergangenheit wiederholt auf die Problematik von Lieferabrissen hingewiesen. „Das Beispiel Melphalan zeigt erneut, dass es ohne weitere rechtliche Regelungen nicht möglich ist, solche Engpässe zukünftig zu vermeiden“, hieß es aus der BÄK. Die im Arzneimittelgesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen seien bei weitem nicht ausreichend. Stattdessen sei eine klar geregelt, enge Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit den Zulassungsbehörden unverzichtbar.
Darüber hinaus kritisierte die Kammer den kaum nachvollziehbaren Preisanstieg für bewährte und unverzichtbare Krebsmedikamente wie Melphalan, Carmustin oder Thiotepa, der beim Import von Alkeran® sowie einem Melphalan-Generikum aus den USA deutlich sichtbar werde: „Hier wird anscheinend aus der Not der Nichtverfügbarkeit finanzieller Profit geschlagen: Statt dem üblichen Preis von 150 Euro pro 50 mg für die in Deutschland verfügbare Ware sollten nun Preise von 2.940 Euro für einen Alkeran®-Restbestand beziehungsweise 4.170 Euro pro 50 mg für die generische Ware bezahlt werden“, kritisierte die Kammer.
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