Bund und Länder haben jetzt Stimmrecht bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation
Köln – Zum Ende dieses Monats sollen die wichtigsten Strukturänderungen bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) umgesetzt sein. Darauf haben die beiden Mitglieder des DSO-Vorstands, Dr. jur. Rainer Hess und der kaufmännische Vorstand Thomas Biet, in einem Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt hingewiesen (Heft 33; Erscheinungstermin: 19. August). Die Stiftung erhält damit einen stärker öffentlich-rechtlichen Charakter. „Die wesentlichen Schritte sind getan“, sagte Hess.
Die DSO mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und zuständig für die Koordinierung der postmortalen Organspende, kommt damit einer Forderung der Politik nach: Die für die Transplantationsmedizin außerordentlich bedeutende Aufgabe der DSO müsse stärker als bisher mit Strukturen des öffentlichen Gesundheitswesens vernetzt werden, um besser beeinflussen und kontrollieren zu können, dass im Sinne des Staates gehandelt wird. Die DSO stand seit längerem wegen des Vorwurfs von Missmanagement und schlechter Führungskultur in der Kritik.
Seit August nun ist eine neue DSO-Satzung in Kraft. Der Stiftungsrat wird auf künftig 14 Mitglieder erweitert. Zwölf davon haben Stimmrecht: Es sind je zwei Vertreter der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankehausgesellschaft, des GKV-Spitzenverbands, des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gesundheitsministerkonferenz der Länder und der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG).
Mitglieder ohne Stimmrecht, aber mit Antrags- und vollem Beteiligungsrecht sind zwei durch den Stiftungsrat berufene Patientenvertreter. „Diese Besetzung des Stiftungsrates gewährleistet, dass öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen der Arbeit eingehalten werden“, sagte Hess.
Die Befugnisse des Stiftungsrates gegenüber dem Vorstand seien wesentlich gestärkt worden. So sei der vom Vorstand jährlich aufzustellende Wirtschaftsplan nun vom Stiftungsrat zu genehmigen, und Vorhaben des Vorstandes, die für die DSO und ihre Entwicklung von struktureller Bedeutung sind, müsse der Stiftungsrat zustimmen. Der Stiftungsrat soll sich noch im August neu konstituieren.
Er wird über eine veränderte Geschäftsordnung für den Vorstand beraten. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass Finanzierungen mit einem Volumen von mehr als 250 000 Euro mitbestimmungspflichtig durch den Stiftungsrat sind. Zuvor lag die Grenze bei einer halben Million Euro.
Bund und Länder sind der neuen DSO-Satzung zu Folge auch im wissenschaftlichen Beratungsgremium der DSO, dem Bundesfachbeirat, vertreten: Unter seinen maximal 13 Mitgliedern haben die Länder zwei Sitze und das Bundesministerium für Gesundheit mit einen. Der DSO-Fachbeirat erarbeitet genaue Verfahrensanweisungen zum Ablauf der postmortalen Organspende.
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