Auftakt im Strafprozess gegen Transplantationsmediziner: „Im Vorwurf des Verbrechens steckt ein Zerrbild des Angeklagten“

Göttingen – Am Landgericht Göttingen ist am Nachmittag der erste Verhandlungstag im Prozess gegen einen Göttinger Transplantationsmediziner zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Prof. Dr. med. O. versuchten Totschlag in elf und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vor. Bei den ersten elf Fällen soll der Viszeralchirurg Mitarbeiter dazu veranlasst haben, medizinische Daten von Patienten, die neu auf die Warteliste für eine Leber kamen oder schon gelistet waren, an die zentrale Vermittlungsstelle in einer Weise verändert zu melden, dass die eigenen Patienten bei der Organvergabe bevorzugt wurden. So wurde in der Mehrzahl dieser Fälle eine Nierendialyse angegeben, obwohl die Patienten dieser weder benötigt, noch erhalten hatten.
Staatsanwältin Hildegard Wolff von der Staatsanwaltschaft Braunschweig listete diese Fälle einzeln auf: So rückten Patienten, die ohne Datenmanipulation bestenfalls auf Platz 10 oder Platz 34 der Warteliste standen, zum Beispiel auf Platz zwei oder drei oder sogar an die erste Stelle und erhielten meist binnen kürzester Zeit eine neue Leber, „wie es beabsichtigt war“, sagte Wolff.
Prof. O. habe dabei in Kauf genommen, dass andere schwer kranke Patienten kein Spenderorgan erhielten und deshalb möglicherweise starben. Dies begründe den Vorwurf des versuchten Totschlags.
Beim Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge geht es um fehlerhafte Indikationen bei Patienten, die nach dem beschleunigten Vermittlungsverfahren Organe erhalten haben. Über deren Zuteilung konnten die Zentren, die die Lebern erhielten, in der Vergangenheit autonom bestimmen.
Der Angeklagte habe die Order gegeben, entsprechende Angebote sofort anzunehmen, heißt es in der Anklage. Drei vergleichsweise jungen Patienten mit einem MELD-Score zwischen 8 und 9 und damit niedriger Dringlichkeit hatte Prof. O. Lebern transplantiert, obwohl Kontraindikationen bestanden haben sollen oder kein Nutzen zu erwarten gewesen sei. Die Patienten verstarben in Folge der Transplantation.
Verteidigung kritisiert Ermittlungsführung
Schon an diesem ersten Verhandlungstag wurde die Strategie der Verteidigung deutlich: Die Anklagevorwürfe wurden in einem langen Eingangsstatement von Strafverteidiger Steffen Stern aus Göttingen als falsche, nicht beweisbare Behauptung zurückgewiesen; teilweise haben die Vorwürfe aus Sicht der Verteidigung gar keine Strafrechtsrelevanz. Zum anderen wird der Angeklagte als „guter Arzt“ geschildert. Wenn es überhaupt zu einer Verurteilung käme, könnte dies für das Straßmaß relevant sein.
„Es wird durch die Staatsanwaltschaft ein Zerrbild von der Person des Angeklagten gezeichnet, das eines Verbrechers mit Tötungsabsicht, das eines verantwortungslosen Halunken. Die Ermittlungsführung hat einen großen Teil der Verantwortung dafür, dass die Zahl der Organspender in der letzten Zeit zurückgegangen ist.“
In einer circa 50minütigen, mündlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen vermittelte der Angeklagte den Eindruck, ein aufopferungsvoller Arzt zu sein, der eher Opfer als Täter in einem schlecht konzipierten und fehlorganisierten Transplantationsmedizinsystem in Deutschland ist. Er sei immer für seine Patienten da gewesen, habe Personalengpässe auf Kosten der Familie und der Erholung ausgeglichen. Es sei ihm weder um Berufseitelkeit, noch um Geld gegangen, sondern um die Patienten. „Bei keinem der 14 Patienten, mit denen die Anklage im Zusammenhang steht, hat es Kontraindikationen für die Transplantation gegeben“, sagte der Angeklagte.
Allerdings würden die Richtlinien zur Organtransplantation – die Bundesärztekammer erstellt sie – von Kommissionen erarbeitet, deren Mitglieder nicht die erforderliche Qualifikation hätten. „Sie entscheiden etwas, wovon sie keine Ahnung haben“, sagte Prof. O., der seit Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Statt ihm zum Beispiel vorzuwerfen, er habe Patienten transplantiert, die vor der Transplantation nicht die in den Richtlinien vorgeschriebene Zeit alkoholabstinent gewesen waren, frage er sich, warum es keinen Aufschrei gebe, wenn nicht auch Patienten mit geringerer Alkoholkarenzzeit ein neues Organ erhalten dürften. So hatte in Göttingen eine alkoholabhängige jüngere Frau, zweifache Mutter, laut Anklage eine neue Leber bekommen, obwohl sie bis kurz vor der Operation eine halbe Flasche Wodka täglich trank.
Rechtsanwalt Stern, einer von drei Strafverteidigern des Angeklagten, wies in einem ebenfalls sehr ausführlichen Eingangsstatement die Vorwürfe der vorsätzlichen Manipulation der Warteliste unter Bezug auf Angaben seines Mandanten zurück. Aber selbst wenn, durch wen auch immer, unzutreffende Angaben zu einzelnen Patienten gemacht worden wären und sich damit der für die Bewertung der Dringlichkeit maßgebliche MELD-Score erhöht hätte, wäre dies „kein Fall für den Strafrichter, weil es bislang keine Strafvorschrift gab“.

Stern machte damit eine weitere Verteidigungslinie deutlich: Manipulationen der Warteliste sind erst mit Wirkung zum 1. August dieses Jahres durch eine Änderung des Transplantationsgesetzes einschlägiger Straftatbestand ohne Rückwirkungsmöglichkeit geworden. „Das beweist, dass Wartelistenmanipulationen bis dahin nicht strafbar waren“, führt die Verteidigung in einem schriftlichen Statement aus.
Schließlich wird die Verteidigung versuchen, die Rechtsgrundlage für die Strafrechtsrelevanz von Manipulationen der Warteliste, die vor der jüngsten Gesetzesnovellierung stattfanden, durch das Argument auszuhebeln, die Bundesärztekammer sei zur Erstellung der Richtlinien gar nicht legitimiert. Als „nicht rechtsfähiger Verein“ habe sie „nicht das Recht, über Leben und Tod von Patienten zu entscheiden“. Die Staatsanwaltschaft weiche diesen Argumenten aus.
Der Verlauf des Verfahrens dürfte nach Meinung von Juristen Ermittlungen in ähnlichen Fällen und die Frage, ob weitere Anklagen erhoben und zugelassen werden, beeinflussen.
Das Göttinger Landgericht unter Vorsitz des Richters Ralf Günther machte deutlich, dass sich die Schwurgerichtskammer intensiv auch mit dem beruflichen Alltag des Transplantationsmediziners auseinandersetzen werde: den Umständen der Selektion und der Anmeldung von Patienten für die Warteliste zum Beispiel. Es dürfte ein komplizierter Mammutprozess werden, der auch grundsätzliche Diskussionen über die Transplantationsmedizin anstoßen könnte: Bis Mai nächsten Jahres sind schon jetzt 42 Verhandlungstermine angesetzt.
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