Gesundheitsministerium legt nationale Impfstrategie vor
Berlin – Die Europäische Union und die Ärzteschaft hatten schon länger darauf gedrängt, nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein erstes Konzept für eine nationale Impfstrategie veröffentlicht, die bei der Zulassung eines Impfstoffs gegen COVID-19 eine Richtlinie sein soll.
Vorgesehen ist die Impfung der Bevölkerung in zwei Phasen. In einer ersten Phase sollen den Angaben zufolge zentrale Impfstellen mit mobilen Teams durch die Bundesländer eingerichtet werden, die auch deren Anzahl selbst bestimmen.
Die erste Phase soll laut Papier in zwei Stufen verlaufen, bei der zunächst gezielt vulnerable Bevölkerungsgruppen und im Anschluss in einer erweiterten Stufe vulnerable und exponierte Gruppen geimpft werden sollen.
Die genaue Definition dieser beiden Gruppen wird durch die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), den Ethikrat sowie die Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, festgelegt und steht noch aus.
Beschafft werden die Impfstoffe den Angaben zufolge in der gesamten ersten Phase über die gemeinsam mit der EU getroffenen Abnahmevereinbarungen mit den Impfstoffherstellern.
Der Bund wird laut dem Papier die zu Anfang verfügbaren Impfstoffdosen den jeweiligen Bevölkerungsanteilen gemäß an insgesamt 60 Lieferstandorte in den Bundesländern liefern. Diese seien dann für Lagerung und Logistik vor Ort zuständig.

Der Impfstoff soll in der ersten Phase den Angaben zufolge durch den Bund finanziert werden. Zubehör wie Kanülen und Spritzen sollen demnach die Länder finanzieren. Die Impfstellen samt Personal sollen laut Papier gemeinschaftlich über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch den Bund und die Länder finanziert werden. Über die jeweiligen Anteile macht das Papier keine Angaben.
Das Impfquotenmonitoring soll zunächst in Echtzeit elektronisch übermittelt werden. Einzelheiten dazu, wie genau dies umgesetzt werden soll, stehen noch aus. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen den Prozess durch Surveys unterstützen, bei denen laut Papier mit drei bis sechs Monaten Verzug kalkuliert wird.
Sobald ein oder mehrere Impfstoffe großflächig verfügbar sind, somit geringere Hürden bei Lagerung und Logistik bestehen und auch Einzeldosenabfüllung möglich ist, soll die Verimpfung in einer zweiten Phase dezentral erfolgen. Je nach STIKO-Empfehlung dann beispielsweise an die erwachsene Allgemeinbevölkerung.
Die Impfungen sollen in dieser Phase wieder wie unter normalen Umständen etwa bei niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. Die Beschaffung soll durch die Ärzteschaft erfolgen, Lagerung und Verteilung fällt wie gewohnt Großhändlern und Apotheken zu.
Finanzierung und Vergütung sollen in der zweiten Phase über die Krankenkassen geregelt werden, die elektronische Echtzeit-Übermittlung soll entfallen, das Monitoring nur noch über die Surveys der KVen erfolgen.
Im Entwurf für ein drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, der heute vom Bundeskabinett gebilligt wurde, ist gesondert erfasst, dass auch nicht über die gesetzlichen Krankenversicherungen versicherte Personen einen Anspruch auf die Schutzimpfung haben sollen. Regelungen zur Vergütung und Abrechnung sollen in einer entsprechenden Rechtsverordnung des BMG geregelt werden.
Die Evaluierung von Sicherheit und Wirksamkeit soll über den gesamten Zeitraum über Meldungen durch Ärzte erfolgen. Surveys und Studien sowie die elektronische Erfassung über eine App des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sollen dabei unterstützen.
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