Politik

Bundeskabinett wischt Sonderbefugnisse für Spahn vom Tisch

  • Mittwoch, 28. Oktober 2020
/vegefox.com, stock.adobe.com
/vegefox.com, stock.adobe.com

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Das ursprüngliche Vorhaben, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Mi­nis­terium dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallengelassen.

In einer ersten Formulierungs­hilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplant, unbefristet eigen­mächtig Verord­nungen erlassen zu können, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Ge­fähr­dung durch schwerwiegende übertrag­bare Krankheiten erforderlich ist“. Der Bundes­tag sollte diese Verordnungen aber abändern und aufheben können. Die Regelung ist nun aus dem Kabinettsentwurf gestrichen worden.

Weiter enthalten ist hingegen das Vorhaben, die bereits geschaffene Entschädigungsre­ge­lung für Eltern fortzuführen und zu erweitern. Künftig soll auch bei einem unter Qua­ran­tä­ne gestellten Kind eine Entschädigungszahlung möglich sein.

Keine Entschädigung wird es mehr für einen Verdienstausfall geben, wenn eine vermeid­bare Reise in ein Risikogebiet der Grund ist. Der Entwurf sieht auch vor, die Einreise aus Risikogebieten etwa durch eine digitale Einreisemeldung klarer zu regeln.

Mit Blick auf COVID-19-Tests, vor allem Antigenschnelltests, sieht der Gesetzentwurf Än­derungen beim Arztvorbehalt vor und schafft somit Möglichkeiten, künftig bei Bedarf auf tiermedizi­ni­sche Labore zurückzugreifen.

Anspruch auf Coronaschutzimpfungen und Testungen sollen dem Entwurf zufolge nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte haben können, wenn eine Rechtsverord­nung des BMG dies vorsieht. Zum Thema Corona­impfung hat das Ministerium jetzt erste Pläne vorgestellt.

Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Ver­lauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neue Surveillance­instrumente beim Robert Koch-Institut (RKI) vor.

„Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und ma­chen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten“, erklärte Bundesge­sund­heitsminister Jens Spahn (CDU) heute nach der Kabinettssitzung. Oberstes Ziel bleibe, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schüt­zen.

Das Gesetz entwickelt die Regelungen der im März und im Mai beschlossenen Bevölke­rungsschutzgesetze fort. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und soll im An­schluss voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten.

may/afp/kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung