Bundeskabinett wischt Sonderbefugnisse für Spahn vom Tisch

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Das ursprüngliche Vorhaben, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und seinem Ministerium dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallengelassen.
In einer ersten Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplant, unbefristet eigenmächtig Verordnungen erlassen zu können, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“. Der Bundestag sollte diese Verordnungen aber abändern und aufheben können. Die Regelung ist nun aus dem Kabinettsentwurf gestrichen worden.
Weiter enthalten ist hingegen das Vorhaben, die bereits geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern fortzuführen und zu erweitern. Künftig soll auch bei einem unter Quarantäne gestellten Kind eine Entschädigungszahlung möglich sein.
Keine Entschädigung wird es mehr für einen Verdienstausfall geben, wenn eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet der Grund ist. Der Entwurf sieht auch vor, die Einreise aus Risikogebieten etwa durch eine digitale Einreisemeldung klarer zu regeln.
Mit Blick auf COVID-19-Tests, vor allem Antigenschnelltests, sieht der Gesetzentwurf Änderungen beim Arztvorbehalt vor und schafft somit Möglichkeiten, künftig bei Bedarf auf tiermedizinische Labore zurückzugreifen.
Anspruch auf Coronaschutzimpfungen und Testungen sollen dem Entwurf zufolge nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte haben können, wenn eine Rechtsverordnung des BMG dies vorsieht. Zum Thema Coronaimpfung hat das Ministerium jetzt erste Pläne vorgestellt.
Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neue Surveillanceinstrumente beim Robert Koch-Institut (RKI) vor.
„Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute nach der Kabinettssitzung. Oberstes Ziel bleibe, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.
Das Gesetz entwickelt die Regelungen der im März und im Mai beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze fort. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat und soll im Anschluss voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: