Ausland

Italienisches Verfassungsgericht billigt Impfpflicht für Kinder

  • Donnerstag, 23. November 2017
/kerkezz, stock.adobe.com
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Rom – Das Verfassungsgericht in Rom hat eine im Mai von der italienischen Regierung erlassene Impfpflicht gebilligt. Die Richter bestätigten am Mittwoch, dass Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren ohne Impfung nicht in Krippen, Kindergärten oder Vorschul­klassen aufgenommen werden dürfen. Die Region Venetien hatte das Gesetz als Eingriff in das individuelle Gesundheitsrecht bezeichnet und geklagt. Regional­präsident Luca Zaia erklärte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu akzeptieren.

Die Pflicht gilt für insgesamt zehn Impfungen, darunter gegen Diphtherie, Tetanus und Masern. Wenn sie der Pflicht nicht nachkommen, riskieren Eltern von Kindern zwischen sechs und 16 Jahren Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) müssen 95 Prozent der Men­schen in einem Land geimpft sein, damit der Impfschutz für die gesamte Bevölkerung gilt. In Italien wird dieser Wert nicht erreicht. Seit Anfang des Jahres gibt es in dem Land einen Wiederanstieg von Masernfällen mit mehreren Todesopfern. 88 Prozent der Betroffenen waren nicht geimpft.

afp

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