Politik

Referentenentwurf: Pflege-Vorsorgefonds geplant

  • Mittwoch, 9. April 2014
Uploaded: 22.04.2013 17:15:53 by mis
dpa

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für die erste Stufe der Pflegereform vorgelegt. Demnach soll der Beitragssatz zur Pflege­versicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Das BMG erwartet dadurch Zusatzeinnahmen von 3,63 Milliarden Euro im Jahr 2015. Bis 2018 sollen die Mehreinnahmen auf 3,93 Milliarden Euro pro Jahr steigen, danach ent­sprechend der Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Ein Drittel dieser Mehreinnahmen soll zum Aufbau eines Vorsorgefonds verwendet werden, der ab dem Jahr 2034 der Pflege­versicherung wieder zugeführt werden soll. Zwei Drittel sollen für kurzfristig wirksame Leistungsverbesserungen eingesetzt werden.

Um die Entwicklung der Preise in den letzten drei Jahren zu berücksichtigen, sollen die Leistungsbeträge um vier Prozent angehoben werden. Leistungen, die im Jahr 2012 durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) eingeführt wurden, sollen um 2,67 Prozent angehoben werden. Dafür stehen 880 Millionen Euro zur Verfügung.

Das BMG will den Anspruch auf Verhinderungspflege flexibler gestalten. Diese soll künftig für bis zu sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden können. Zu­dem soll künftig bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags als häusliche Verhin­derungs­pflege genutzt werden können. Dies führe zu jährlichen Mehrausgaben von 175 Millionen Euro, wenn unterstellt werde, dass die Hälfte der bisherigen Empfänger von Verhinderungspflege davon Gebrauch machen, heißt es in dem Referentenentwurf.

Ab 2015 sollen zudem die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds von 2.557 Euro auf 4.000 Euro je Maßnahme angehoben werden. Die Leistungsbeträge für Pflegehilfsmittel sollen von 31 auf 40 Euro angehoben werden. Dafür veranschlagt das BMG 60 Millionen Euro pro Jahr. 

Darüber hinaus soll künftig die Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die für ambulante Pflegeleistungen zur Verfügung stehenden Leistungsbeträge angerechnet werden. Auch soll die Inanspruchnahme ambulanter Pflegeleistungen nicht mehr auf die für die teilstationäre Pflege zur Verfügung stehenden Leistungsbeträge angerechnet werden. Dies führt laut BMG zu jährlichen Mehrausgaben von rund 180 Millionen Euro.

Pflegebedürftige mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz erhalten bereits ein Betreuungsgeld von 100 Euro pro Monat. Diesen Betrag sollen nun auch Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungs- und Entlastungsleistungen erhalten. Dies führe zu jährlichen Mehrausgaben von 290 Millionen Euro, heißt es in dem Referentenentwurf.

Das BMG will eine weitere Flexibilisierung der Leistungen der Pflegeversicherung einführen. So soll künftig die Hälfte der Leistungsbeträge für ambulante Pflegesach­leistungen, die für die jeweilige Pflegestufe vorgesehen sind, auch für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden dürfen. Dies führt laut BMG zu jährlichen Mehrausgaben von rund 90 Millionen Euro.

Bisher sind im Sozialgesetzbuch XI „niedrigschwellige Betreuungsangebote“ definiert, mit denen insbesondere demenzkranke Pflegebedürftige unterstützt werden sollen. Dies sind Betreuungsangebote, in denen Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreu­ung dieser Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen – zum Beispiel in Form von Betreuungsgruppen für Demenzkranke oder Helferkreise zur stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger.

Mit der neuen Pflegereform sollen nun auch „niedrigschwellige Entlastungsangebote“ vor allem für demenzkranke Pflegebedürftige hinzukommen. Sie beinhalten vor allem eine Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, oder Serviceleistungen wie die Übernahme von Fahr- und Begleitdiensten, Einkaufs- und Botengänge oder Beratung bei Anträgen und Korrespondenzen.

510 Millionen Euro pro Jahr sollen zudem dafür zur Verfügung gestellt werden, dass voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte anstellen, die für alle in der stationären Pflege versorgten Personen ein ergänzendes Angebot an Betreuung und Aktivierung bieten. Zugleich soll mit diesem Geld die Betreuungs­relation in Pflegeheimen verbessert werden. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungs­personen soll weiterhin prospektiv in den Pflegesatzverhandlungen von den Vertrags­parteien vereinbart werden. Diese sollen als Orientierungsgröße in der Regel eine Betreuungskraft für 20 Pflegebedürftige vorsehen.

Mit dem PNG haben Demenzkranke ab dem Jahr 2012 erstmals einen Anspruch auf Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege erhalten. Weitere Ansprüche sollen nun noch hinzukommen, zum Beispiel die Anschubfinanzierung für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen oder der Zuschlag für Mitglieder von ambulant betreuten Wohngruppen. Dies führt zu Mehrausgaben von 40 Millionen Euro pro Jahr.

Zum Aufbau des Vorsorgefonds heißt es in dem Referentenentwurf: „Mit der Bildung des Sondervermögens in der sozialen Pflegeversicherung soll die Finanzierung der aufgrund der demografischen Entwicklung im Zeitverlauf deutlich steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilt und so auch der Gefahr einer Beschränkung des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung begegnet werden.“

Der gewählte Ansparzeitraum von 20 Jahren ergebe sich daraus, dass die Geburts­jahrgänge 1959 bis 1967 mit 1,24 bis 1,36 Millionen Menschen deutlich stärker besetzt seien als die davor und danach liegenden Jahrgänge. „Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr, nach dem die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein, deutlich ansteigt“, schreibt das BMG. „Etwa 20 Jahre später ist ein größerer Teil dieses Personenkreises bereits verstorben und die erheblich schwächer besetzten Jahrgänge nach 1967 rücken in das Pflegealter vor.“ Dementsprechend sei in diesem Zeitraum eine besonders hohe Zahl von Pflegebedürftigen zu versorgen. 

Die Verwaltung des Sondervermögens soll durch die Deutsche Bundesbank erfolgen, die die Mittel „zu marktüblichen Bedingungen anlegen“ werde. Es werde gewährleistet, dass die Mittel des Sondervermögens nach 2034 ausschließlich zweckgebunden, also zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung verwendet würden. Eine Verwendung der Mittel für Leistungsverbesserungen sei ausdrücklich ausgeschlossen.

fos

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