Probephase für neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium will den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zunächst testen. Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in zahlreichen Einrichtungen auf seine Praxistauglichkeit prüfen lassen. Die Erprobungsphase wollen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, Anfang kommender Woche erläutern.
Als ersten Schritt bei der Reform wolle das Gesundheitsministerium zunächst die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern. Im zweiten Schritt solle dann das derzeitige Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit neu ausgerichtet werden.
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