Pflegeberufegesetz soll 2015 auf den Weg gebracht werden
Berlin – Das Bundesfamilienministerium will Anfang kommenden Jahres sowohl ein Gesetz zur Vereinheitlichung der Pflegeausbildung als auch ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf auf den Weg bringen. Das erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) heute im Anschluss an ein Sondertreffen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Berlin.
Mit dem Pflegeberufegesetz sollen künftig die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege in einem Gesetz zusammengeführt werden. Zudem soll die Ausbildung künftig kostenlos sein.
Die Ministerin verwies darauf, dass rund 70 Prozent der 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland von Familienangehörigen betreut würden. „Die Familie ist noch immer der größte Pflegedienstleister der Nation." Um ihre Situation zu verbessern, solle die zehntägige Auszeit, in der im Bedarfsfall Pflegeleistungen für Angehörige organisiert werden können, mit einer Lohnfortzahlung versehen werden.
Für die Pflegetätigkeit von Familienangehörigen soll es zudem einen Rechtsanspruch auf eine 24-monatige Teilzeitbeschäftigung geben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für eine sechsmonatige komplette Auszeit.
„Die Kostenfreiheit für alle Pflegeausbildungen ist überfällig”, erklärte die Grünen-Pflegeexpertin Elisabeth Scharfenberg. Damit solle aber keine komplette Vereinheitlichung der Ausbildungen zur Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege einhergehen. „Die Spezialisierung muss erhalten bleiben.”
Individuelle Pflege benötige Spezialwissen, erklärte auch die Linken-Abgeordnete Pia Zimmermann. So stelle beispielsweise die Pflege von Kindern andere Ansprüche an das Personal als die von älteren Menschen.
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