Umsetzungsplanung für Tagespauschalen auf dem Weg

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bringt die von der Krankenhauskommission vorgeschlagenen neuen Tagespauschalen im Krankenhaus in die Umsetzungsplanung. Das Ministerium hat dafür ein zweiseitiges Eckpunktepapier aufgesetzt. Die Inhalte sollen heute auch bei einer Videokonferenz zwischen Bund und Ländern thematisiert werden.
Die Regierungskommission Krankenhaus hatte Ende September vorgeschlagen eine neuen Behandlungsform „Tagesbehandlung“ einzuführen. Vorgesehen ist, dass Krankenhäuser Leistungen, die bisher vollstationär erfolgt sind, als Tagesbehandlungen erbringen. Die Patienten sollen also nach der Behandlung die Nacht zu Hause verbringen, müssen dem aber zustimmen. Das soll die Pflegekräfte entlasten und zugleich Geld für das Gesundheitssystem einsparen.
Von der Krankenhauskommission angedacht ist, dass die Tagesbehandlungen bei mehr als sechsstündiger Behandlung als diagnosebezogene Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden, die um die nicht angefallenen „Hotelkosten“ pauschal gemindert werden sollen.
Offen bleibt bisher rechtlich, wer bei einer Entlassung nach Hause im Falle von Komplikationen haftet. In den Eckpunkten des Ministeriums heißt es dazu bisher, die Tagesbehandlung setze voraus, dass am Ort der Behandlung Krankenhausstrukturen und die Möglichkeit der notfallmäßigen Behandlung sowie bei ungünstigem Verlauf eine unmittelbare Umwandlung der Tagesbehandlung in eine Behandlung über Nacht möglich seien. Im Klartext: Bei Komplikationen muss eine sofortige Reaktion des Krankenhauses sichergestellt sein.
Unklar ist darüber hinaus, ob es eine Liste von Eingriffen und Behandlungen geben soll, die für Eingriffe via Tagespauschalen infrage kommen. Die leistungserbringerrechtlichen Voraussetzungen für die Tagesbehandlung und das Nähere sollen dem Ministerium zufolge in einem neuen Paragrafen 115e Sozialgesetzbuch V geregelt werden. Näheres ist den Eckpunkten dazu nicht zu entnehmen. Weitere Anforderungen, etwa die Dokumentation, sollen durch die Selbstverwaltung geregelt werden.
Das Ministerium führt in den Eckpunkten aus, welche „gesetzestechnische Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission“ ansonsten noch angestrebt werden. Vorgesehen ist etwa, die Tagesbehandlung in die Definition der Krankenhausbehandlung aufzunehmen und diese „sachgerecht“ in die Systematik vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, ambulant einzuordnen.
Dabei soll sichergestellt werden, dass künftig anstelle teilstationärer Behandlungen nicht die besser vergütete Tagesbehandlung erbracht wird. Auch bei der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) sollen Verdrängungseffekte ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Mengensteuerung würden geprüft, heißt es weiter. Ebenso sollen die Vergütungsaspekte, Abrechnungsvoraussetzungen und Prüfvorgaben gesetzlich festgeschrieben werden.
Im Zusammenhang mit Vergütungsaspekten sollen neben den Übernachtungskosten auch die Auswirkungen auf weitere Kostenbestandteile in den Blick genommen werden. „Sichergestellt werden soll, dass trotz der Komplexitätssteigerung der Abrechnungen und des Dokumentationsaufwands die angestrebte Entlastung des Krankenhauspersonals gewährleistet werden kann“, schreibt das Ministerium.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: