Politik

BKK Dachverband lehnt Kommissions­vorschläge für Tagesbehandlungen ab

  • Dienstag, 11. Oktober 2022
/rogerphoto, stock.adobe.com
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Berlin – Die von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Empfehlungen für Tagesbehandlungen in Krankenhäusern kritisiert der BKK Dachverband scharf.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden nicht zur Stärkung der Ambulantisierung beitragen, sondern im Ge­genteil jegliche Bemühungen unterlaufen, eine zügige Ambulantisierung im deutschen Gesundheitswesen zu erreichen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Bewertung.

Die Einführung von Tagesbehandlungen zu stationären Preisen zementiere den aktuellen Fehlanreiz, ambu­lant erbringbare Leistungen stationär im Krankenhaus aufgrund der höheren Vergütung der diagnosebezo­genen Fallpauschalen (DRG) zu erbringen, warnt der BKK Dachverband.

Zu­dem unterlaufe der angedachte Reformschritt den gesetzlichen Auftrag nach Paragraf 115b Sozialgesetz­buch (SGB) V und die bereits vorangeschrittenen Bemühungen der Selbstverwaltung, den Katalog „Ambulan­tes Operieren“ auszuweiten und eine Vergütung zu gewährleisten, deren Höhe unabhängig davon ist, ob die Leistung durch einen Vertragsarzt oder ambulant am Krankenhaus erbracht wurde.

Tagesbehandlungen im Krankenhaus würden dafür sorgen, dass Vergütungsanreize und Abrechnungsvoraus­setzungen über den Ort der Leistungserbringung entscheiden und nicht medizinische Kriterien. Dieser Ansatz orientiere sich „weder an der Indikationsqualität noch an Qualitätskriterien“.

Der Verband warnt außerdem davor, dass die Kommissionsvorschläge mit „erheblichen organisatorischen und ausgabewirksamen Risiken“ verbunden seien. Zusätzlich zur Vergütung von Tagesbehandlungen kämen weite­re Kosten für Krankentransporte und häusliche Krankenpflege in Milliardenhöhe auf die Kassen zu.

Auch technisch-organisatorisch sieht der BKK Dachverband Probleme. Die Schaffung von Abrechnungsvoraus­setzungen im elektronischen Datenaustausch brauche einen zeitlichen Vorlauf, welcher durch die Kurzfristig­keit der geplanten Einführung der Maßnahmen nicht eingehalten werden könne.

Man lehne deshalb die von der Regierungskommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einführung einer Tagesbehandlung „vollständig“ ab.

Um einen „geordneten Prozess“ zur Ambulantisierung von Krankenhausleistungen anzustoßen, lägen aller­dings bereits geeignete Vorschläge als konzeptionelle Grundlage vor.

Die Betriebskrankenkassen verweisen diesbezüglich auf das Ergebnis des vom Innovationsfonds des Gemein­samen Bundesausschusses (G-BA) geförderten Projekts Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung (ESV).

Dieses zeige auf, wie eine einheitliche, sektorengleiche Vergütung ausgestaltet werden könne und biete so­wohl einen schnellen und pragmatischen Einstieg als auch eine langfristige Perspektive.

aha

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