BKK Dachverband lehnt Kommissionsvorschläge für Tagesbehandlungen ab

Berlin – Die von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Empfehlungen für Tagesbehandlungen in Krankenhäusern kritisiert der BKK Dachverband scharf.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden nicht zur Stärkung der Ambulantisierung beitragen, sondern im Gegenteil jegliche Bemühungen unterlaufen, eine zügige Ambulantisierung im deutschen Gesundheitswesen zu erreichen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Bewertung.
Die Einführung von Tagesbehandlungen zu stationären Preisen zementiere den aktuellen Fehlanreiz, ambulant erbringbare Leistungen stationär im Krankenhaus aufgrund der höheren Vergütung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zu erbringen, warnt der BKK Dachverband.
Zudem unterlaufe der angedachte Reformschritt den gesetzlichen Auftrag nach Paragraf 115b Sozialgesetzbuch (SGB) V und die bereits vorangeschrittenen Bemühungen der Selbstverwaltung, den Katalog „Ambulantes Operieren“ auszuweiten und eine Vergütung zu gewährleisten, deren Höhe unabhängig davon ist, ob die Leistung durch einen Vertragsarzt oder ambulant am Krankenhaus erbracht wurde.
Tagesbehandlungen im Krankenhaus würden dafür sorgen, dass Vergütungsanreize und Abrechnungsvoraussetzungen über den Ort der Leistungserbringung entscheiden und nicht medizinische Kriterien. Dieser Ansatz orientiere sich „weder an der Indikationsqualität noch an Qualitätskriterien“.
Der Verband warnt außerdem davor, dass die Kommissionsvorschläge mit „erheblichen organisatorischen und ausgabewirksamen Risiken“ verbunden seien. Zusätzlich zur Vergütung von Tagesbehandlungen kämen weitere Kosten für Krankentransporte und häusliche Krankenpflege in Milliardenhöhe auf die Kassen zu.
Auch technisch-organisatorisch sieht der BKK Dachverband Probleme. Die Schaffung von Abrechnungsvoraussetzungen im elektronischen Datenaustausch brauche einen zeitlichen Vorlauf, welcher durch die Kurzfristigkeit der geplanten Einführung der Maßnahmen nicht eingehalten werden könne.
Man lehne deshalb die von der Regierungskommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Einführung einer Tagesbehandlung „vollständig“ ab.
Um einen „geordneten Prozess“ zur Ambulantisierung von Krankenhausleistungen anzustoßen, lägen allerdings bereits geeignete Vorschläge als konzeptionelle Grundlage vor.
Die Betriebskrankenkassen verweisen diesbezüglich auf das Ergebnis des vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geförderten Projekts Einheitliche, Sektorengleiche Vergütung (ESV).
Dieses zeige auf, wie eine einheitliche, sektorengleiche Vergütung ausgestaltet werden könne und biete sowohl einen schnellen und pragmatischen Einstieg als auch eine langfristige Perspektive.
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